Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Düngung

Eutrophierte Gebiete

In den Gebietskulissen, die als eutrophiert bezeichnet werden und damit ein erhöhtes Phosphor-Austragsrisiko aufweisen, gibt es zwei Anforderungen, die es nicht nur im Herbst, sondern immer zu beachten gilt:

  • Vor dem Aufbringen sind die Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Messmethoden untersuchen zu lassen und das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Zur Vermeidung von Abschwemmungen in oberirdische Gewässer sind mit stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln vergrößerte Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.

In den Gebietskulissen, bei denen es sich um gleichzeitig eutrophierte und mit Nitrat belastete Flächen handelt, sind dann alle weiteren Auflagen zu beachten, die im vorhergehenden Abschnitt beschrieben worden sind.

Phosphorhaltige Düngemittel mit mehr als 0,5 % Phosphat

Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Phosphat dürfen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht aufgebracht werden. Zu den hiervon betroffenen Flächen gehören auch Baumobst, Reben- oder Hopfenflächen.


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