Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Konditionalität

Die neue Konditionalitäten-Broschüre ist da

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU) hat die Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität 2024 fertig gestellt.

Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese Auflagen werden Konditionalitäten genannt und sind im EU-Recht verankert. Die Regelungen der Konditionalität umfassen:

  • 9 Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) und
  • 11 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).

Hinweise zu den Änderungen bei GLÖZ 8 für das Jahr 2024 finden Sie in der aktuellen Broschüre auf den Seiten 17 bis 19 – siehe auch Link zum BMEL auf Seite 18.

Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche Betriebe Vorgaben aus dem Fachrecht in Anspruch genommener Förderprogramme und aus privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungsprogrammen einhalten. Neben der Erfüllung dieser Anforderungen ist vor allem auch deren Dokumentation zunehmend wichtig.

Wir sind Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur gesamtbetrieblichen Qualitätssicherung. Außerdem finden Sie hier aktuelle Informationen zu den einzuhaltenden Vorgaben der Konditionalitäten und zur hessischen Dokumentationshilfe  GQS HOF CHECK, die jährlich in aktualisierter Version angeboten wird.

 


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