Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Landgestüt Dillenburg

Trainerausbildung

Sie möchten Ihre Begeisterung für den Pferdsport teilen und Ihr Wissen an andere weitergeben? Sie gestalten gerne Lernprozesse und sehen sich mit Freude als Lernpartner an der Seite Ihrer Schüler? Dann schauen Sie sich doch unser Qualifizierungsangebot zur Trainerausbildung etwas genauer an.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar steht Ihrer Karriere als Ausbilder nichts mehr im Weg. Nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bilden wir Sie vom Trainerassistenten bis zur höchsten Lizenzierungsstufe, dem Trainer A, aus und ermöglichen Ihnen auch die Ergänzungsqualifikation an unserer Schule zu erlangen. Die Ausbildung von Reiter und Pferd erfolgt unter Beachtung der Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) für Reiten und Fahren.

Bei allen Fragen zu den einzelnen Lehrgangsangeboten steht Ihnen unser Schulsekretariat mit Rat und Tat zur Seite. Gerne begrüßen wir Sie auch mit Ihrem eigenen Pferd an unserer Schule.

In der rechten Sidebar sind die nächsten Lehrgänge in der Trainerausbildung aufgeführt. Per Klick erhalten Sie weitere Informationen und können sich auch anmelden. Unter „weitere Termine“ sehen Sie weitere Angebote dieser Kategorie.

Allgemeine Hinweise zu den Lehrgängen

  • Lehrgangspreise

    Preise der Hessischen Landesreit- und Fahrschule Dillenburg

    Leistung

    Gebühr

    MwSt.

    Gesamtgebühr

    Bemerkung

    Lehrgangsgebühr pro Tag

      

    70,00 €

    Für alle Schulungen

    Pferdeunterstellung für Lehrgangsteilnehmer pro Tag

    12,61

    2,39 €

    15,00 €

    Für die Lehrgangsdauer

    Endreinigung Box auf Wunsch

    25,21 €

    4,79 €

    30,00 €

    Teilnehmer nehmen die Endreinigung selbst vor. Auf Wunsch gegen Gebühr.

    Bettwäsche

    7,48 €

    0,52 €

    8,00 €

    Einmalig während der Lehrgangsdauer

  • Zimmerpreise

    Kat. I – 45,00 €/Person/Nacht: Einzelzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Sessel, Bettwäsche und Handtücher.

    Kat. I – 45,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (neue Ausstattung) mit Dusche und separatem WC, Boxspringbett, Schreibtisch, Bettwäsche und Handtücher.

    Kat. III – 20,00 €/Person/Nacht: Zweibettzimmer (einfache Ausstattung) mit Dusche/WC und separatem WC für jeweils 2 Zimmer, Bettwäsche und Handtücher bringen die Lehrgangsteilnehmer mit oder leihen diese für einmalig 8,00 € aus.

    Alle Doppelzimmer in der Kat. I können gegen einen Aufpreis von 5,00 € und in der Kat. III gegen einen Aufpreis von 10,00 € als Einzelzimmer gebucht werden.

    Zusätzlich stehen ein Aufenthaltsraum sowie eine komplett ausgestattete Küche zur Verfügung. Die Lehrgangsteilnehmer haben die Möglichkeit, sich selbst zu verpflegen.

     

  • Einstellung privater Pferde
    • Die Plätze für Gastpferde sind begrenzt. Bitte erkundigen Sie sich im Schulsekretariat, ob Sie Ihr Pferd mitbringen können.
    • Der Pensionspreis beträgt 15,00 € pro Tag und Pferd.
    • Im Pensionspreis sind Stroh als Einstreu, Heu und Hafer enthalten.
    • Die Pferde sind außerhalb der Lehrgangzeiten selbst zu versorgen.
    • Der Aufpreis für Späne-Einstreu beträgt 5,00 €, bitte melden Sie den Einstreuwunsch, wenn wir Ihnen eine Box für Ihr Pferd anbieten können.
    • Private Pferde können nur eingestallt werden, wenn sie über einen ausreichenden Impfschutz verfügen (Herpes und Influenza). Der Impfstatus ist durch Vorlage des Pferdepasses nachzuweisen. Weiterhin benötigen wir eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als eine Woche!) aus der hervorgeht, dass Ihr Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist.
  • Haus- und Internatsverordnung

    Haus- und Internatsordnung
    der Hessischen Landes-Reit- und Fahrschule, Dillenburg

    In dringenden Fällen erreichen Sie die Außendienstleitung unter: 0171 3644599

    Die Hessische Landes Reit- und Fahrschule ist bestrebt, den Lehrgangsteilnehmenden den Aufenthalt in der Hessischen Landes Reit- und Fahrschule so lehrreich und angenehm wie möglich zu gestalten.
    Der angestrebte Erfolg hängt jedoch davon ab, dass zwischen den Lehrgangsteilnehmenden eine gute Kameradschaft herrscht. Jeder Teilnehmende sollte sich dessen bewusst sein, dass ein reibungsloses Leben in der Gemeinschaft entsprechende Rücksichtnahme erfordert .
    Es gehört dazu, dass den Anweisungen der Schulleitung und den von ihr beauftragten Personen Folge zu leisten ist. Es gelten folgende Grundsätze:

    1. Die Internatsbewohnerin / der Internatsbewohner verpflichtet sich, alle Räume und das gesamte Inventar pfleglich zu behandeln und für Sauberkeit in dem genutzten Schlafraum, Waschraum, Aufenthaltsraum und der Küche zu sorgen.
    2. Für jeden Lehrgang kann eine Aufsicht bestimmt werden. Den Anweisungen, die der Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Disziplin im Internatsgebäude dienen, ist von allen Teilnehmenden unbedingt Folge zu leisten.
    3. Die Landes-Reit- und Fahrschule nimmt die minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner nicht in seine Obhut. Sie geht keine weitergehenden Verpflichtungen ein, als jeder andere Vermieter, der mit dem Lehrbetrieb nicht unmittelbar in Zusammenhang gebracht werden kann.
    4. Für Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
    5. Die Mahlzeiten sind grundsätzlich nur in der Küche einzunehmen. Das Geschirr ist nach jeder Mahlzeit in die Spülmaschine in der Küche zu räumen.
    6. Das Säubern des Schuhwerks darf nicht in den Schlaftrakten erfolgen. Hierfür steht der Hof vor der Unterkunft oder bei schlechtem Wetter notfalls der untere Flur zur Verfügung.
    7. Beschädigungen in den Internatsräumen oder am Inventar sind von jedem sofort der Aufsicht mitzuteilen, die der Gestütsverwaltung Meldung erstattet. Schäden, die durch Fahrlässigkeit von Lehrgangsteilnehmenden entstehen, müssen von der Schädigerin / vom Schädiger bzw. ihren / seinen Erziehungsberechtigten erstattet werden.
    8. Das Rauchen in den Gebäuden ist strengstens verboten.
    9. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
    10. Gemeinschaftlich zu nutzende Räume sind Aufenthaltsraum und Küche. Auch hier ist Ordnung und Sauberkeit sowie gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. Letzteres gilt insbesondere in Bezug auf ruhestörenden Lärm.
    11. Bei Schüler-Lehrgängen müssen alle Lehrgangsteilnehmenden um 22.00 Uhr im Internat sein. In Ausnahmefällen kann Lehrgangsteilnehmenden Ausgang gewährt werden, jedoch nicht über 24.00 Uhr hinaus. Anträge hierzu sind an die Aufsicht zu richten. Erwachsene Lehrgangsteilnehmende sind diesbezüglich allein verantwortlich.
    12. Es ist darauf zu achten, dass die Haustüren immer verschlossen sind.
    13. Die Glasflaschen sind nach Farbe zu sortieren und in die entsprechenden Container in der Mittelfeldstraße zu entsorgen.
    14. Bei Unfällen, Verletzungen oder Erkrankungen eines Lehrgangsteilnehmenden ist sofort die Verwaltung oder die Aufsicht zu verständigen.
    15. Notruf:
      Rettungsdienst: 112   Polizei: 110
    16. Bitte informieren Sie sich am Flucht- und Rettungsplan über die Fluchtwege. Im Brandfall folgen Sie den ausgeschilderten Flucht- und Rettungswegen.

     

  • Unterbringung & Tagesablauf
    • An den Lehrgängen nehmen in der Regel maximal 12 Teilnehmer im Alter von 16 Jahren bis hin zu Erwachsenen teil.
    • Der Lehrgangstag beginnt um 7:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr, dazwischen gibt es eine Mittagspause.
    • Der Unterricht findet, je nach Inhaltsschwerpunkt, täglich (auch am Wochenende oder an Feiertagen) in 2 – 3 drei Einheiten (Dressur, Springen, Theorie, Sitzschulung, Bodenarbeit, o.ä.) statt.
    • Das eigene Pferd kann auf Nachfrage im Landgestüt untergestellt werden. Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisen „Einstellung privater Pferde“.
    • Die Übernachtung im schuleigenen Internat ist möglich, Zimmerkategorie und Preise finden Sie in der nachfolgenden Aufstellung. Haustiere sind im Internat nicht erlaubt!
    • Die Zimmer sind am Anreisetag ab Mittag bezugsfertig, am Abreisetag sind diese bis 8.00 Uhr zu räumen. Es besteht die Möglichkeit, das Gepäck bis Lehrgangsende in einem Raum zu lagern.
    • Für den Unterricht stehen neben einer Reithalle (20 x 60 m) ein Reithaus (15 x 32 m) und ein großer Allwetter-Außenplatz (50 x 100 m) mit Dressurviereck oder auch mit festen Hindernissen sowie diverse Schulungsräume mit modernster Technik zur Verfügung.
    • Die Teilnehmer verpflegen sich selbst. Es steht eine komplett eingerichtete Küche mit allen erforderlichen Elektrogeräten, auch Gefrierschrank, zur Verfügung. Einkaufsmöglichkeiten sowie Lieferservices oder heiße Theken, Imbiss, usw. gibt es in der nahe gelegenen Fußgängerzone (5 Minuten Fußweg).

Unsere Angebote

Trainerassistent im Pferdesport

Die Ausbildung zum Trainerassistent soll die Bewerber befähigen, Trainer zu unterstützen sowie unter Anleitung und Aufsicht auch die Führung von Gruppen zu übernehmen. Der Lehrgang dauert fünf Tage, wobei der 5. Tag der Prüfungstag ist.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres bei Prüfungsbeginn
  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der RA 7 und 6
  • Besitz des Longierabzeichen (LA) 5
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 Lerneinheiten) nicht älter als zwei Jahre

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2020.

Trainer C – Reiten – Vorbereitungsseminar

Vorbereitungsseminar zur Teilnahme am Trainer-C-Lehrgang Reiten Basis-/Leistungssport.

Das Seminar beinhaltet

  • Klausur (Überprüfung der Fachkenntnisse)
  • Reiten mit Unterrichtserteilung
  • Springen
  • Abschlussbesprechung

Trainer C – Reiten – Basissport

Der Amateur-Ausbilderlehrgang wendet sich an alle angehenden Trainer C – Basissport. Der Lehrgang dient dazu, die Unterrichtsfähigkeiten zu vertiefen und mit Hilfe zahlreicher Lehreinheiten sowohl im praktischen als auch im theoretischen Bereich auszubauen. Der Fokus liegt hierbei in der Unterrichtserteilung für Basissport (Wiedereinsteiger, Jugendliche). Deshalb sind umfassende reiterliche Fähigkeiten Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. des 16. Lebensjahres, sofern der Bewerber den Trainerassistenten erfolgreich bestanden hat, vom Lehrgangsleiter und der Prüfungskommission dieser Maßnahme entsprechende Empfehlungen ausgestellt worden sind
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Besitz des RA 4 (Dressur und Springen)
  • Besitz des Longierabzeichen (LA) 5
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 Lerneinheiten), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
  • Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar gemäß Kapitel II.1
  • Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar, das der Prüfung unmittelbar vorausgeht, mindestens 120 LE a` 45 Minuten, erforderlich; grundsätzlich sind maximal 10 LE pro Tag zulässig; erlaubt sind Modul-, Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen; Blended Learning ist zulässig, wenn es konzeptionell im Lehrgangsplan verankert ist. Bewerber die nicht mehr über Hindernisse reiten können, müssen das 50. Lebensjahr vollendet haben und mindestens fünf Platzierungen der Klasse A im Springen nachweisen.
    Bewerber, die die Prüfung ohne eigenes Reiten absolvieren, müssen das 50. Lebensjahr vollendet haben und mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse L oder mindestens zwei Platzierungen in der Klasse M in einer Disziplin oder zwei Platzierungen in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L nachweisen.

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO 2020).

Trainer C – Reiten – Leistungssport

Der Amateurausbilderlehrgang wendet sich an alle angehenden Trainer C – Leistungssport. Der Lehrgang dient dazu die Unterrichtsfähigkeiten zu vertiefen und mit Hilfe zahlreicher Lehreinheiten sowohl im praktischen als auch im theoretischen Bereich auszubauen. Der Fokus liegt hierbei in der Unterrichtserteilung für leistungsorientierte Reitschüler. Deshalb sind umfassende reiterliche Fähigkeiten Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. des 16. Lebensjahres, sofern der Bewerber den Trainerassistenten erfolgreich bestanden hat, vom Lehrgangsleiter und der Prüfungskommission dieser Maßnahme entsprechende Empfehlungen ausgestellt worden sind .
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Besitz des Reitabzeichen (RA) 4 (Dressur und Springen)
  • Mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen in Prüfungen der Klasse A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin
  • Besitz des Longierabzeichen (LA) 5
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 Lerneinheiten), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
  • Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar gemäß Kapitel II.1
  • Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar, das der Prüfung unmittelbar vorausgeht, mindestens 120 LE a` 45 Minuten, erforderlich; grundsätzlich sind maximal 10 LE pro Tag zulässig; erlaubt sind Modul-, Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen; Blended Learning ist zulässig, wenn es konzeptionell im Lehrgangsplan verankert ist. Bewerber die nicht mehr über Hindernisse reiten können, müssen das 50. Lebensjahr vollendet haben und mindestens fünf Platzierungen der Klasse A im Springen nachweisen.
    Bewerber, die die Prüfung ohne eigenes Reiten absolvieren, müssen das 50. Lebensjahr vollendet haben und mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse L oder mindestens zwei Platzierungen in der Klasse M in einer Disziplin oder zwei Platzierungen in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L nachweisen.

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2020.

Trainer C – Fahren – Basissport

Der Amateur-Ausbilderlehrgang wendet sich an alle angehenden Trainer C – Basissport. Der Lehrgang dient dazu die Unterrichtsfähigkeiten zu vertiefen und mit Hilfe zahlreicher Lehreinheiten sowohl im praktischen als auch im theoretischen Bereich auszubauen. Der Fokus liegt hierbei in der Unterrichtserteilung. Deshalb sind umfassende reiterliche Fähigkeiten Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört.
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Besitz des Fahrabzeichen (FA) 4, Longierabzeichen (LA) 5, und des Wanderfahrabzeichens Stufe 1
  • Nachweis eines Erste- Hilfe- Kurses (9 Lerneinheiten), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
  • Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar gemäß Abschnitt F der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO 2020).
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht, mit mindestens 120 LE a 45 Minuten, erforderlich; grundsätzlich sind maximal 10 LE pro Tag zulässig; erlaubt sind Modul-, Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, Blended Learning ist zulässig, wenn es konzeptionell im Lehrgangsplan verankert ist.

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO 2020).

Trainer C – Fahren – Leistungssport

Der Amateur-Ausbilderlehrgang wendet sich an alle angehenden Trainer C – Leistungssport. Der Lehrgang dient dazu die Unterrichtsfähigkeiten zu vertiefen und mit Hilfe zahlreicher Lehreinheiten sowohl im praktischen als auch im theoretischen Bereich auszubauen. Der Fokus liegt hierbei in der Unterrichtserteilung. Deshalb sind umfassende reiterliche Fähigkeiten Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Besitz des Fahrabzeichen (FA ) 4 und Longierabzeichen (LA) 5
  • Platzierungen (registrierte Einzelerfolge) in Dressurprüfungen und/oder kombinierten Wertungen für Fahrpferde der Klasse A
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 Lerneinheiten), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
  • Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar gemäß Abschnitt F der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO 2020).
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht, mit mindestens 120 LE a 45 Minuten, erforderlich; grundsätzlich sind maximal 10 LE pro Tag zulässig; erlaubt sind Modul-, Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, Blended Learning ist zulässig, wenn es konzeptionell im Lehrgangsplan verankert ist.

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2020.

Trainer B – Reiten Basissport

Der auf den Trainer C aufbauende Trainer B Reiten unterteilt sich in die Profile Basissport und Leistungssport. Die vertiefende Ausbildung und Begleitung von nicht primär  wettkampforientierten, fortgeschrittenen Pferdesportlern sind Teil des Profils Basissport. Er kennt, analysiert und begründet vertiefende Inhalte des Breitensports und gestaltet entsprechende Angebote im Bereich der vielseitigen Grundausbildung oder in einem gewählten Schwerpunkt.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Bestandene Prüfung zum Trainer C – Reiten
  • Besitz des Reitabzeichen (RA) 4
  • Nachweis einer mindestens einjährigen Ausbildertätigkeit nach der Trainer-C-Prüfung und 5 LE Mentorenbegleitung
  • Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar für Trainer B
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht, mit mindestens 60 LE a 45 Minuten, erforderlich; grundsätzlich sind maximal 10 LE pro Tag zulässig; erlaubt sind Modul-, Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, Blended Learning ist zulässig, wenn es konzeptionell im Lehrgangsplan verankert ist.

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2020.

Trainer B – Reiten Leistungssport

Der auf den Trainer C aufbauende Trainer B Reiten unterteilt sich in die Profile Basissport und Leistungssport. Im Profil Leistungssport ist der Fokus auf die weiterführende Ausbildung und Begleitung von wettkampforientierten, fortgeschrittenen Pferdesportlern im Bereich definierter Wettkampfklassen. Für diese Zielgruppen reflektiert, plant, organisiert und leitet der Trainer B Reiten mit dem Profil Leistungssport differenzierte Trainingsangebote. Neben der Begleitung und Betreuung von Pferdesportler im Rahmen von Leistungsprüfungen ist er in der Lage Pferde entsprechend des gewählten Schwerpunktes und der dort definierten Rahmenanforderungen auszubilden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Bestandene Prüfung zum Trainer C – Reiten
  • Besitz des Reitabzeichen (RA) 4
  • Mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin
  • Nachweis einer mindestens einjährigen Ausbildertätigkeit nach der Trainer-C-Prüfung und 5 LE Mentorenbegleitung
  • Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar für Trainer B
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht, mit mindestens 60 LE a 45 Minuten, erforderlich; grundsätzlich sind maximal 10 LE pro Tag zulässig; erlaubt sind Modul-, Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, Blended Learning ist zulässig, wenn es konzeptionell im Lehrgangsplan verankert ist.

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2020.

Trainer A Reiten – Basissport

Der Trainer A Reiten ist als höchste Trainerauszeichnung unterteilbar in die Profile Basissport und Leistungssport. Das Profil Basissport qualifiziert besonders für die konzeptionelle Entwicklung und Steuerung von nicht primär wettkampfsportorientierten Ausbildungsprogrammen und Angeboten im Pferdesport. Der Trainer A kann die Motive und Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen analysieren und auf dieser Grundlage motivierende, ganzheitliche Unterrichtskonzepte und Lehrgangsangebote gestalten.

Voraussetzungen zur Zulassung für die Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 22. Lebensjahres
  • Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Bestandene Prüfung zum Trainer B – Reiten Basissport oder Trainer B Reiten Leistungssport
  • Besitz des Reitabzeichen (RA) 2
  • Besitz des Longierabzeichen ( LA) 4
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Ausbildertätigkeit nach der Trainer-C-Prüfung und einer mindestens einjährigen Ausbildertätigkeit nach der Trainer- B- Prüfung
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht, mit mindestens 90 LE a 45 Minuten, erforderlich; grundsätzlich sind maximal 10 LE pro Tag zulässig; erlaubt sind Modul-, Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, Blended Learning ist zulässig, wenn es konzeptionell im Lehrgangsplan verankert ist.
  • Bestandene Prüfung zum Berittführer

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2020.

Trainer A Reiten – Leistungssport

Der Trainer A Reiten ist als höchste Trainerauszeichnung unterteilbar in die Profile Basissport und Leistungssport Das Profil Leistungssport qualifiziert besonders für die Gestaltung von systematischen, leistungsorientierten Trainingsprozessen im Pferdesport. Dazu gehören Zielvereinbarungen mit Pferdesportlern (Trainingsplanung, Saisonplanung) ebenso wie das Coaching und Management im Turniersport. Der Trainer A analysiert trainingsbezogene Ausgangslagen von Pferdesportlern (Schule, Beruf) und bezieht diese in die Trainingsplanung ein.

Voraussetzungen zur Zulassung für die Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 22. Lebensjahres
  • Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Bestandene Prüfung zum Trainer B – Reiten Basissport oder Trainer B Reiten Leistungssport
  • Mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen( registrierte Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin
  • Besitz des Reitabzeichen (RA) 2
  • Besitz des Longierabzeichen ( LA) 4
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Ausbildertätigkeit nach der Trainer-C-Prüfung und einer mindestens einjährigen Ausbildertätigkeit nach der Trainer- B- Prüfung
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht, mit mindestens 90 LE a 45 Minuten, erforderlich; grundsätzlich sind maximal 10 LE pro Tag zulässig; erlaubt sind Modul-, Wochen-, Wochenabend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, Blended Learning ist zulässig, wenn es konzeptionell im Lehrgangsplan verankert ist.
  • Bestandene Prüfung zum Berittführer

Die Anforderungen für die Prüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2020.


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