Pflanzenschutz
Pflanzenschutzgeräte-verordnung: Prüfung der neuen prüfpflichtigen Geräte
Seit Inkrafttreten der neuen Pflanzenschutzgeräteverordnung vom 06. Juli 2013 hat es im Bereich der Pflanzenschutzgerätekontrolle einige Änderungen gegeben. Zu den wichtigsten Änderungen der neuen Pflanzenschutzgeräteverordnung gehört die Verlängerung des Kontrollintervalls von bisher vier auf nun sechs Kalenderhalbjahre.
Es kamen im Zusammenhang mit dieser Verordnung auch einige neue prüfpflichtige Geräte hinzu. Dazu gehören vor allem gärtnerisch genutzte Geräte wie z.B. Karrenspritzen, Gießwagen und Nebelgeräte. Diese waren erstmalig bis zum 30.06.2016 im Rahmen der Gerätekontrolle prüfpflichtig. In Anlage 5 zu § 4 Abs. 3 der Pflanzenschutzgeräteverordnung sind weitere Gerätearten mit abweichenden Prüfterminen genannt, die erstmalig bis zum 31.12.2020 und danach alle drei Jahre kontrolliert werden müssen. Das sind stationäre und mobile Beizgeräte, Granulatstreugeräte und schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte.
Unter einem Granulatstreugerät versteht man u.a. den sogenannten Schneckenkornstreuer. Sobald damit Schneckenkorn oder ein anderes Pflanzenschutzmittel ausgebracht wird, besteht hier eine Kontrollpflicht im Rahmen der Pflanzenschutzgerätekontrolle. Als Granulatstreuer im Sinne der Verordnung zählt auch der Düngerstreuer, wenn die Schneckenkornausbringung mit diesem durchgeführt wird, somit ist auch dieser dann prüfpflichtig.
Die Kontrolle der Geräte erfolgt durch eine Sicht- und Funktionsprüfung, bei der verschiedene Merkmale wie z.B. der Zustand der Streuschaufeln oder ein Vorhandensein eines entsprechenden Feuchteschutzes (Plane oder Deckel) am Streugerät begutachtet werden. Nach erfolgreicher Kontrolle wird für diese Geräte die von den Feldspritzen bereits bekannte Prüfplakette vergeben. Die Überprüfung dieser Granulatstreuer wird in Hessen von den amtlich anerkannten Kontrollbetrieben durchgeführt, die auch die Pflanzenschutzgerätekontrolle an Feldspritzen und Raumkulturgeräten anbieten.
Manuel Feger, Ansprechpartner für Geräte- und Applikationstechnik beim Pflanzenschutzdienst Hessen:
Regelmäßige Kontrolle der Feldspritze
Auch die einwandfreie Funktion der Feldspritze hat einen hohen Stellenwert, da durch Verschleißerscheinungen oder technischer Probleme der zielgerichtete Pflanzenschutz nicht mehr gewährleistet werden kann. Die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Feldspritze ist verpflichtend. Diese muss alle 3 Jahre bei der zuständigen Stelle durchgeführt werden. Aus der Tabelle sind die Zeiträume zu entnehmen.
Prüfung im | Farbe der Plakette | Ablaufdatum der Plakette |
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1. Halbjahr 2020 | rosa | 2023 |
2. Halbjahr 2020 | rosa | 2023 |
1. Halbjahr 2021 | grün | 2024 |
2. Halbjahr 2021 | grün | 2024 |
1. Halbjahr 2022 | orange | 2025 |
2. Halbjahr 2022 | orange | 2025 |
1. Halbjahr 2023 | blau | 2026 |
2. Halbjahr 2023 | blau | 2026 |
Quelle: PSD 2023