Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Ab Januar wieder 19 % für Speisen in der (Hof-) Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab 1. Januar 2024 wieder auf 19 % angehoben. Das Essen außer Haus wird für Gäste also teurer.

Nachdem während der Pandemie und Energiekrise die Mehrwertsteuer auf 7 % für Speisen gesenkt worden war, haben sich SPD, Grüne und FDP Mitte November für die Rückführung auf 19 % entschlossen, da angesichts der knappen Haushaltsmittel keine andere Einigung gefunden werden konnte.

Gastro-Experten warnen vor weiteren Betriebsschließungen, wenn die Umsätze in Cafés und Restaurants dadurch noch weiter zurückgehen. Bis zuletzt haben bereits die steigenden Lebensmittelkosten, höhere Energiekosten, Mindestlohnerhöhungen und nicht zuletzt der pandemiebedingte Mitarbeitermangel in der Gastronomie zu weniger Umsatz und damit zu teilweise erheblichen Einbußen geführt.

Eine weitere Belastung stellt für die Betriebe auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 € brutto ab dem 01.01.2024 dar.

Sollten Sie von diesen Änderungen betroffen sein und Sie Ihre Kosten und Preise neu kalkulieren müssen, steht Ihnen das Beratungsteam Erwerbskombinationen gerne zur Seite.


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