Landesgartenschauen
Hessische Landesgartenschau 2027 findet in Oberhessen statt
Viel Herzblut, Ideen, Engagement und Arbeit – und dies zudem unter Corona-Bedingungen – hatten im vergangenen Jahr die Städte Dillenburg, Frankenberg (Eder) und Schwalmstadt sowie die Region Oberhessen in die Machbarkeitsstudien für die Bewerbung zur Ausrichtung der hessischen Landesgartenschau 2027 gesteckt. Die Machbarkeitsstudien stellen nach einer offiziellen Bewerbung den zweiten Schritt des Bewerbungsverfahrens dar.
Hier stellen interessierte Kommunen nach einer Potenzialanalyse konkret Örtlichkeiten, Themen, erforderliche Investitionsmaßnahmen sowie das zur Verfügung stehende Finanzbudget unter Berücksichtigung möglicher Fördermittel dar. Für die Landesgartenschau 2027 machte die Region Oberhessen das Rennen. Klaus Diehl von der Hessischen Gartenakademie beschreibt, wie der Prozess aussieht bis ein Sieger und damit der Ausrichtungsort der beliebten Gartenschau feststeht.
Bereisung der Bewerber-Kommunen durch eine Fachkommission
Die Machbarkeitsstudien der Kommunen sind zentrales Planungswerk für die Wahl des Ausrichtungsorts der Landesgartenschau. Hierauf basierend entscheidet die hessische Landesregierung unter weiterer Berücksichtigung eines Kommissionsberichtes, welche sich bewerbende Kommune letztlich den Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau erhält. Während die Machbarkeitsstudien von den Kommunen und den beteiligten Planungsbüros erstellt werden, fasst der Kommissionsbericht die Eindrücke einer interdisziplinären Fachkommission zusammen. Die Kommission setzt sich aus jeweils einer Vertretung des Hessischen Umweltministeriums, der hessischen erwerbsgartenbaulichen Verbände (des bdla Landesverband Hessen e.V., des Fachverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V., des Gartenbauverbandes Baden-Württemberg-Hessen e.V.) sowie des LLH als baufachlich zuständige technische staatliche Verwaltungsbehörde zusammen. Als erstes prüft die Kommission die Machbarkeitsstudien der Kommunen anhand von Kriterien, welche eine Landesgartenschau gemäß der Richtlinie erfüllen muss. Weiterhin befindet das Gremium darüber, wie erfolgversprechend und realisierbar das Konzept erscheint, besonders mit Blick auf den zeitlichen und finanziellen Rahmen.
Die Lektüre der Studie ersetzt jedoch nicht den persönlichen Eindruck vor Ort. Daher reisten die Gremiumsmitglieder Anfang Februar 2020 in die verschiedenen Orte Hessens, um die überplanten Areale zu besichtigen.
Es zeigten sich vielfältige Konzepte mit individuellen Themenschwerpunkten und unterschiedlichsten Verkehrsanbindungen. Diese unterschiedlichen Konzepte zusammenzufassen, miteinander zu vergleichen und daraus eine transparente Bewertungsgrundlage für eine Entscheidung des Landeskabinetts zu liefern, blieb Herausforderung der Kommission.
Region Oberhessen erhält den Zuschlag zur Ausrichtung der hessischen Landesgartenschau 2027
Letztlich konnte das Konzept des Vereins Oberhessen e.V. die Hessische Landesregierung am meisten überzeugen. Der interkommunale Zusammenschluss erhielt demnach am 18. Mai 2021 die Zusage für den Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau 2027. Damit verbunden ist eine Förderung durch das Land Hessen in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro.
Dass sich eine Region für die Ausrichtung einer Landesgartenschau bewerben kann, ist neu. Im April 2020 trat dazu eine neue Landesgartenschau-Richtlinie in Kraft. Hiernach können in Hessen erstmals auch interkommunale Landesgartenschauen stattfinden. Diese Möglichkeit haben die elf oberhessischen Kommunen Büdingen, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt und Schotten in ihrem Landesgartenschaukonzept aufgegriffen. Darin geht es neben gärtnerischen Schwerpunkten, indem in den Ortslagen der teilnehmenden Kommunen neue, attraktive und klimawirksame Grünflächen entstehen werden, weiterhin um Umwelt- und Kulturbildung sowie um naturnahe Tourismuskonzepte. Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, die Region Oberhessen zukunftsfähig zu machen und ihre Attraktivität als ballungsraumnaher Wohnort und Tourismusdestination zu stärken.
Fazit aus Sicht unseres LLH-Fachkommissionsteilnehmers
Es ist ein erfreuliches Signal, dass für die Ausrichtung der hessischen Landesgartenschau 2027 insgesamt fünf Bewerber ihr Interesse signalisiert hatten und sich letztlich vier davon mit Machbarkeitsstudien konkret beworben haben – und dies trotz der Erschwernisse durch Corona und die Unwägbarkeiten bis in die nächsten Jahre hinein. Die Pandemie begünstigt gleichzeitig Entwicklungen, die sich vorher bereits zeigten und die Investitionen wie im Rahmen der Gartenschauen sinnvoll erscheinen lassen, denn:
- Attraktive Grünflächen und schnell erreichbare Naherholungsgebiete haben eine elementar wichtige Aufenthaltsfunktion für die Bevölkerung – insbesondere auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, da Grünflächen u.a. positiven Einfluss auf das Mikroklima der Umgebung nehmen.
- Urlaub in Deutschland hat Zukunft: Städte, Kommunen und Regionen sind gut beraten, ihre touristischen Potenziale herauszuarbeiten und zu optimieren.
Ebenfalls erfreulich ist, dass sämtliche sich bewerbende Kommunen auch die Bedeutung von Umwelthemen und Umweltbildung erkannt und schlüssige, vielfältige Konzepte dargestellt haben.
Sowohl Frankenberg, Dillenburg, Schwalmstadt als auch Oberhessen haben jeweils zusammen mit ihren Planungsbüros auf professionellem Niveau individuelle, umfassende und überzeugende Konzepte erarbeitet. Jede der Kommunen bot Potential, Landesgartenschau-Destination zu werden. Trotzdem konnte am Ende nur ein Bewerbender den Zuschlag für die Ausrichtung im Jahr 2027 erhalten. Hier gratuliert der LLH der Region Oberhessen und freut sich auf die künftige enge Zusammenarbeit mit den dortigen Akteuren zur Realisierung einer interessanten, vielseitigen und erfolgversprechenden Landesgartenschau 2027.
Doch auch für die übrigen Bewerberkommunen sind die Bemühungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie keineswegs verlorene Investitionen. Und genau dies haben die drei „leer ausgegangenen“ sich bewerbenden Kommunen auch verstanden. Denn die Kommunen planen, ihre Erkenntnisse und Ergebnisse für ihre städtebaulichen Ziele und weitere Planungen konstruktiv zu nutzen. Sei es, konzeptionell weiterentwickelt für eine wiederholte Bewerbung bei einer der künftigen hessischen Landesgartenschauen oder ohne Zuschlag umgesetzt mit eigenen oder anderen Fördermitteln. Denn: Attraktive Grünflächen und Naherholungsräume sind aus vielerlei Gründen wichtig für Mensch und Umwelt.