Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Düngerecht

Düngebedarfsermittlung Frühjahr

Die Düngebedarfsermittlung wird vor der ersten Düngungsmaßnahme im Frühjahr für die auf einer Fläche angebauten Kultur erstellt. Sie „plant“ die betriebliche Düngung und gibt Aufschluss über die benötigten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor.

Diese Planung der betrieblichen Düngung sollte nicht mit der Dokumentation der durchgeführten Düngung verwechselt werden. Gesetzliche Vorgaben für die Ermittlung des Stickstoff- und Phosphorbedarfs sind in § 3 und 4 in Verbindung mit der Anlage 4 (Tabelle 1 bis 7) in der Düngeverordnung geregelt.

In diesem Beitrag finden Sie Information zu folgenden Themen:

  • Wann muss die Düngebedarfsermittlung vorgenommen werden?
  • Gibt es Kulturen, für die keine Düngebedarfsermittlung erstellt werden muss?
  • Welche Hilfsmittel gibt es zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung?
  • Düngebedarfsermittlung: Was muss aufgezeichnet werden?
  • Düngebedarfsermittlung Ackerland und Grünland
  • Düngebedarfsermittlung Gemüsebau
  • Zweitkulturen, Grassamen etc.
  • Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung der DBE und Dokumentation

Wann muss die Düngebedarfsermittlung vorgenommen werden?

Grundsätzlich gilt eine generelle Aufzeichnungspflicht, sobald wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphor aufgebracht werden. Wesentliche Nährstoffmengen sind 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha. Diese Mengenangabe bezieht sich auf die zu einer Kultur auf einer Fläche aufgebrachten Nähstoffmenge und nicht auf Höhe einer Einzelgabe. Diese wesentlichen Nährstoffmengen können mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln aufgebracht werden. Die Düngebedarfsermittlung muss vor der Düngung einer Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit erstellt werden.

Im Falle von Ackerland, Gemüse und Erdbeeren erfolgt die erste Düngebedarfsermittlung in der Regel ab Vegetationsbeginn im Erntejahr bzw. zum Kulturbeginn der Bestände. Dies trifft dann auch für den Anbau einer Zweitkultur zu.

Es gilt:

  • Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ist eine schriftliche Düngebedarfsermittlung zu erstellen.
  • Wesentliche Nährstoffmengen sind mehr als 50 kg N oder 30 kg P2Oje Hektar und Jahr.
  • Die Bedarfswerte müssen zu einer betrieblichen Gesamtsumme aufaddiert werden.
  • Die ist anzufertigen für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit (BWE = Schläge, die vergleichbare Standortansprüche haben, einheitlich bewirtschaftet werden und mit der gleichen Pflanzenart bestellt sind).
  • Die im Herbst zu Winterraps und Wintergerste aufgebrachte Stickstoffmenge ist in Höhe des verfügbaren Stickstoffs bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr anzurechnen bzw. abzuziehen:
    – bei Mineraldüngern zu 100 %
    – bei organisch oder organisch-mineralischen Düngern wird der höhere Anteil des verfügbaren Stickstoffs (NH4-N) oder die Mindestverfügbarkeit (nach Anlage 3 DüV) als Kalkulationsgrundlage herangezogen:

Beispiel:

Schweinegülle

  •  Gesamt-N: 4 kg/m³;
  •  NH4-N: 2,2 kg/m³;
  •  P2O5: 2 kg/m³;

(Anteil Ammonium beträgt 55 %, Anlage 3 DüV 70 %)

13 m³ vor Raps gedüngt; DBE Frühjahr: 36,4 kg N/ha aus Herbst anrechnen
(Ammoniumgrenze wird überschritten!)

  • Die Nachlieferung der organischen Düngung (Gülle, Mist …) aus dem Vorjahr ist definiert: es gilt 10 % des Gesamtstickstoffes der organischen Düngung der Vorkulturen des Vorjahres anzurechnen. Dies bezieht sich auch auf die Herbstdüngung zu einer Kultur

Beispiel:

Anbaujahr 2019/2020 Herbstdüngung zu Raps

Schweinegülle

  • Gesamtgehalt-N:  4 kg N/m³
  • Ausbringmenge: 13 m³/ha
  • Ausbringmenge: 52 kg N/ha vor Rapsaussaat!

Im Frühjahr 2021 müssen zur Nachfolgekultur 10 % vom Gesamt-N (= 5,2 kg N/ha) angerechnet werden.
In diesem Fall muss die gesamte N-Menge aus der organischen Düngung vom Herbst und Frühjahr der Vorjahreskultur ermittelt und davon 10 % angerechnet werden. Die mineralische Düngung wird hier nicht miteinbezogen.

Gibt es Kulturen, für die keine Düngebedarfsermittlung erstellt werden muss?

Flächen, auf denen

  • Zierpflanzen, hierzu gehört auch der Rollrasen, stehen,
  • Weihnachtsbaumkulturen, Strauchbeeren, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen,
  • nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus,
  • schnellwüchsige Forstgehölze zur energetischen Nutzung,
  • Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem Anfall von weniger als 100 kg Stickstoff pro Hektar aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und keiner zusätzlichen Stickstoffdüngung

benötigen keine Düngebedarfsermittlung.

Welche Hilfsmittel gibt es zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung?

Bitte nutzen Sie aus Gründen der Rechtssicherheit immer nur die aktuelle Version der Excel-Anwendung, nicht die der Vorjahre.

Tabelle 1: Was kann welches Hilfsmittel – eine Übersicht

Name der AnwendungBeschreibungStick-
stoff
Phos-
phor
Doku-
mentation
der Düngung
Anlage 5 (DüV)170 kg N/ha aus organischen Düngern Kontrollwert
DBE DOKU 42Excel Tool zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung und aller anderen Dokumentationsauflagen der DüngeverordnungXXXXX

Düngebedarfs-
rechner Frühjahr
Excel-Tool ausschließlich für die DüngebedarfsermittlungXX(X)
Düngebedarfs-
berechnung Ackerland
Vorlage zur Aufzeichnung mit HandX

Düngebedarfs-
berechnung Grünland
Vorlage zur Aufzeichnung mit HandX

Düngebedarfsermittlung: Was muss aufgezeichnet werden?

Tabelle 2: Düngebedarfsermittlung

Faktoren, die in der Düngebedarfsermittlung enthalten sein müssenBemerkungen
1KulturFür Kulturen, die in der Düngeverordnung nicht beschrieben sind, werden können die Daten beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen nachgefragt werden.
2Stickstoffbedarfswert in kg N/haBei Zweitkulturen sind die Bedarfswerte entsprechend des tatsächlichen Ertrages zu reduzieren.
3Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/haSollten Kulturen angebaut werden, für die keine repräsentativen Ertragswerte vorliegen, können diese beim zuständigen LLH Berater angefragt werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin externe repräsentative oder betriebsspezifische plausible Ertragswerte heranzuziehen. Dies ist zu dokumentieren
5Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/haEs ist das Ertragsniveau der letzten fünf Jahre anzunehmen. Sollte ein Erntejahr in diesem Jahr mehr als 20 % vom Ertragsmittel abweichen, kann dies durch ein anderes (doppelt gezähltes) Erntejahr ersetzt werden. Erträge von Gemüsekulturen, die nicht gewichtsmäßig erfasst werden können (Bund, Schalen, Stück), sind die Ertragsvorgaben der DüV zu beachten, es sei denn, der Betrieb kann andere Werte vorweisen.
5Ertragsdifferenz in dt/ha ausZeilen 3 und 4
Zu- und Abschläge in kg N/ha für
6im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin)Der Landesbetrieb Landwirtschaft veröffentlicht zu Beginn der Vegetation (Mitte Februar) die Ergebnisse von

a)       Referenzflächen (derzeit ca. 550)
b)       Ergebnissen der Nmin Analytik des LHL

Sollten zum Zeitpunkt keine eigenen Analyseergebnisse oder andere Nmin Werte veröffentlicht sein, können die langjährigen Nmin Mittelwerte verwendet werden, die für die wichtigsten Kulturen und deren Vorfrüchte vorhanden sind.

7ErtragsdifferenzSollte der fünfjährige Ertragsmittelwert von dem in der DüV angegebenen Erträge abweichen, ist der entsprechende Ab- oder Zuschlagsfaktor zur Ermittlung des Korrekturwertes heranzuziehen. In den mit Nitrat belasteten Gebieten ist der Zeitraum 2015 bis 2019 zur Ermittlung des Ertragsmittelwertes heranzuziehen.
8Stickstoffnachlieferung aus dem BodenvorratHier wird der Humusgehalt der betreffenden Fläche berücksichtigt. Sollte dieser über 4 % liegen ist ein Abschlag von 20 kg N/ha zu berücksichtigen.
9Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der VorjahreVon dem im Vorjahr (=Kalenderjahr) aufgebrachten organischen Düngern, wie Stallmisten, Güllen, Gärresten, Klärschlämmen usw. sind 10 % der Gesamtstickstoffmenge als N-Nachlieferung anzurechnen. Für Kompost sieht die Düngeverordnung eine Sonderregelung vor. Diese Menge sollte bei der DBE der ersten Hauptfrucht berücksichtigt werden. Eine Weidehaltung muss nicht berücksichtigt werden, da sie im Sinne der DüV nicht als Düngung gilt.

Folgende Sonderfälle sind zu beachten:

1)       Zwischenfrüchte
–       Zwischenfrucht ohne Nutzung,
–       Zwischenfrucht mit Nutzung im Ansaatjahr,
–       Zwischenfrucht mit Nutzung im Folgejahr,
2)       Anrechnung vom Kompost
3)       Gemüsebau mit mehreren Kulturen

(siehe Wirtschaftsdünger richtig anrechnen).

10Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse)Die jeweils der Kultur vorausgegangene Vorfrucht wird mit einem Abschlag auf die DBE berücksichtigt. In diesem Sinne stellt auch eine Zwischenfrucht eine Vorkultur dar.
11Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur ErnteverfrühungEs kann maximal ein Zuschlag von 20 kg N/ha angerechnet werden, wenn zur Ernteverfrühung die Kulturen mit einem Vlies oder einer Folie abgedeckt werden.
12Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/haSumme der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11
13Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder WitterungsereignisseFür einzelne Flächen können bei Regierungspräsidium Kassel Anträge gestellt werden. Diese müssen einen höheren Düngebedarf nachweisen.

 

Düngebedarfsermittlung Ackerland und Grünland

Beispiele der Düngebedarfsermittlung anhand von Winterraps

Tabelle 3: Düngebedarfsermittlung, drei Beispiele der Berechnung Winterraps

KulturWinterraps
1) in §13 A Absatz 4 festgelegten Gebieten ist der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019 zu berechnen. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau der vorangegangenen Jahre ab, kann das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung herangezogen werden.

2) die organisch oder organisch-mineralische Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahres mit einem Abschlag von 10 % der ausgebrachten Menge an Gesamtstickstoff.

3) die Menge an verfügbaren Stickstoff, die zu Winterraps oder Wintergerste ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Ernte der letzten Hauptfrucht aufgebracht wurde.

4) Der Gesamtdüngebedarf in den belasteten Gebiet ist zu addieren und die Gesamtsumme um 20 % zu mindern. Die verminderte Summe kann auf den Schlägen im belasteten Gebiet bis zur Höhe des Düngebedarfs verteilt werden.

Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3
Vorfrucht Wintergerste mit org. Düngung – Schweinegülle und Rindermist vor Aussaat WinterrapsVorfrucht Wintergerste mit org. Düngung – SchweinegülleVorfrucht Wintergerste ohne org. Düngung, Rindermist vor Aussaat Winterraps
Bei einem Ertrag vondt/ha404040
Stickstoff-bedarfswertkg N/ha200200200
Ertragsniveau der letzten fünf Jahre1)dt/ha424242
Ertragskorrekturkg N/ha444
Nmin Menge (langjährige Mittelwerte)kg N/ha333333
N Nachlieferung 10 % der org. Dgg Vorjahr 2)kg N/ha15 m³/ha Schweinegülle
(4,4 Kg Gesamt-N x 15 m³ x 10%) = 6,6
15 m³/ha Schweinegülle
(4,4 Kg Gesamt-N x 15 m³ x 10%) = 6,6
N Nachlieferung aus Düngung Herbst 3)kg N/ha150 dt Rindermist
(0,5 kg N/dt)=75 kg N/ha x 25% = 19
150 dt Rindermist
(0,5 kg N/dt)=75 kg N/ha x 25% = 19
Düngebedarfkg N/ha145164152
Düngebedarf in nitratbelasteten Gebieten
(minus 20 %) 4)
kg N/ha116131122

Aktuelle Vorlagen finden Sie hier:

DBE-Rechner Frühjahr

DBE-Vorlagen Frühjahr

Düngebedarfsermittlung Gemüsebau

Düngebedarfsermittlung auf kleinen Flächen § 3, (2), § 4 (2) DüV

Für Gemüse und Erdbeeren gilt: mehrere Schläge und Bewirtschaftungseinheiten, die jeweils kleiner als 0,5 ha sind, können für die Düngebedarfsermittlung im Falle von N zusammengefasst werden, höchstens jedoch zu einer Fläche von 2 ha.

Wenn auf zusammengefassten Flächen verschiedene Kulturen angebaut werden, kann ein durchschnittlicher Stickstoffbedarfswert gebildet werden oder die Ermittlung für drei Gemüsekulturen mit unterschiedlichen Stickstoffbedarfswerten erfolgen.

Weitere Ausnahme: Keine Aufzeichnungspflicht bei Düngebedarfsermittlung P für Schläge < 1 ha.

Düngebedarfsermittlung bei satzweisem Anbau § 3, (2) DüV

Bei satzweisem Anbau von Gemüsekulturen sind bis zu drei Düngebedarfsermittlungen im Abstand von höchstens jeweils sechs Wochen durchzuführen, bei satzweisem Anbau auf zusammengefassten Flächen mindestens für eine der satzweise angebauten Gemüsekulturen.

Stickstoffbedarfswerte für Gemüsekulturen und Erdbeeren

(in Abhängigkeit vom Ertragsniveau; Stickstoffnachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr)

Vorbemerkungen und Hinweise:

  1. Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.
  2. Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle 4 beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) in der Probenahmetiefe nach Spalte 4.
  3. Bei Abfuhr der ganzen Pflanze (zum Beispiel bei maschineller Porreeernte) sind keine Abschläge nach Spalte 5 vorzunehmen.
  4. Wird die Untersuchung des Stickstoff-Vorrats (Nmin) des Bodens frühestens vier Wochen nach der Einarbeitung der Erntereste der Vorkultur durchgeführt, dürfen die Abschläge nach Spalte 5 um bis zu zwei Drittel verringert werden.
  5. Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist bei den in Spalte 3 mit „*“ gekennzeichneten Kulturen in der 4. Kulturwoche und bei den in Spalte 3 mit „**“ gekennzeichneten Kulturen in der 6. Kulturwoche durchzuführen.

Eine Vorlage zur Düngebedarfsermittlung Gemüsebau finden Sie hier: Vorlage 5.

Tabelle 4: Erläuterungen zur Düngebedarfsermittlung Gemüsebaukulturen

KulturKultur: aus Tabelle 7
Stickstoffbedarfswert (kg N/ha)Stickstoffbedarfswert (kg N/ha): aus Tabelle 7
Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten (dt/ha)Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten (dt/ha): aus Tabelle 6
betriebliches Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre (dt/ha)betriebliches Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre (dt/ha)
Ertragsdifferenz aus Zeile 3 und 4 (dt/ha)Ertragsdifferenz aus Zeile 3 und 4 (dt/ha)
im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin)  (kg N/ha)im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) (kg N/ha): Dies erfordert die Untersuchung einer repräsentativen Nmin-Bodenprobe bei Gemüse-Zweit- bzw. Drittkultur im Anbaujahr. Bei Erstkulturen kann eine Nmin-Ergebnisübernahme von vergleichbaren Standorten oder durch Berechnungs-, Schätzverfahren einer behördlich anerkannten Einrichtung genutzt werden.
Ertragsdifferenz (kg N/ha)Ertragsdifferenz (kg N/ha): Berechnung mit Hilfe von Tabelle 7
Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat (kg N/ha)Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat (kg N/ha): Bei einem Humusgehalt größer 4,0% ist ein Mindestabschlag von 20 kg N/ha vorzunehmen.
Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre (kg N/ha)Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre (kg N/ha): Bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln (außer Kompost), die im Vorjahr aufgebracht wurden, ist ein Abschlag von 10% des ausgebrachten Gesamt-N zu berücksichtigen. Bei im Vorjahr aufgebrachtem Kompost ist ein Abschlag von 4% des Gesamt-N abzuziehen und für eine Ausbringung aus dem zweiten und drittem Vorjahr ein Abschlag von jeweils 3%. Diese Werte sind bei einer Düngebedarfsermittlung pro Jahr zu berücksichtigen.
Stickstoffnachlieferung aus der Vorfrucht bzw. -kultur (Ackerbau / Gemüse) (kg N/ha)Stickstoffnachlieferung aus der Vorfrucht bzw. -kultur (Ackerbau / Gemüse) (kg N/ha): N-Nachlieferung aus Hauptkultur des Vorjahres bzw. Zwischenfrüchten nach Tabelle 8 oder N-Nachlieferung aus der direkten Gemüsevorkultur des Anbaujahres nach Tabelle 7, Spalte 5
Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung (kg N/ha)Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung (kg N/ha): Wenn Kulturen zur Ernteverfrühung mit Folie oder Vlies abgedeckt werden, sind Zuschläge zu den Stickstoffbedarfswerten von höchstens 20 Kilogramm Stickstoff je Hektar zulässig.
Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation (kg N/ha)Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation (kg N/ha): Eine Aufteilung des einmalig ermittelten N-Düngebedarfs in zwei oder mehrere Gaben ist möglich und bei Kulturen mit hohem N-Bedarf empfehlenswert.
Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbes. Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse (kg N/ha)Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbes. Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse (kg N/ha)
Hinweis für die Folgekultur: Abschläge aufgrund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten (kg N/ha)Hinweis für die Folgekultur: Abschläge aufgrund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten (kg N/ha): Hier kann der Wert aus Tabelle 7, Spalte 5 eingetragen werden. Dann ist er bei der Berechnung für die Folgekultur im selben Jahr sofort greifbar.

 

Tabelle 5: Zu- und Abschläge bei abweichendem Ertragsniveau bei Gemüsebaukulturen

KulturErtragsdifferenz in ProzentZuschläge bei höheren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2Abschläge bei niedrigeren Erträgen

in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2

Einlegegurken204040
Knollensellerie204040
Kopfkohl204040
Porree204040
Rettich204040
Rosenkohl204040
alle anderen in Tabelle 7 aufgeführten Kulturen202020

 

Tabelle 6:

Es müssen 10 % des in Form von org. oder org.-min. Düngers aufgebrachten Gesamt-N des Vorjahres in Abzug gebracht werden.
Im Fall einer Kompostanwendung wird die Nachlieferung auf 3 Jahre aufgeteilt:
Erstes Folgejahr 4 %, zweites und drittes Folgejahr jeweils 3 %.

 

Tabelle 7: Gemüsebaukulturen Ertragsniveau, Stickstoffbedarfswerte und Abschläge für die nachfolgende Kultur

KulturErtragsniveauStickstoff-bedarfswertProbennahmetiefeAbschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten für die Folgekultur
in dt/hain kg N/hain cmin kg N/ha
Blumenkohl3503006080
Brokkoli15031060100
Buschbohnen1201106045
Chicoréerüben450135*9040
Chinakohl7002106045
Dill, Frischmarkt20085305
Dill, Industrieware2501053025
Erdbeeren, Pflanzung0600 – 300
Erdbeeren, Frühjahr140600 – 300
Erdbeeren, nach Ernte140600 – 300
Feldsalat8085155
Feldsalat, großblättrig130110155
Gemüseerbse80856065
Grünkohl4002006035
Gurke, Einleger8002103050
Knollenfenchel4002006045
Kohlrabi4502303030
Kürbis4001406050
Mairüben (mit Laub)6501703015
Möhren, Bund-600115*6010
Möhren, Industrie900165**9045
Möhren, Wasch-700125**6030
Pastinake400140*6050
Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt240160*6010
Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt1601006010
Petersilie, Wurzel-400130**6045
Porree6002506055
Radies300110305
Rettich, Bund-5001403010
Rettich, deutsch5501756030
Rettich, japanisch1 0002306045
Rhabarber 1. Standjahr013030
Rhabarber 2. Standjahr Austrieb10010030
Rhabarber 3. Standjahr Austrieb20012060
Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb35014060
Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte15060
Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte17090
Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte14090
Rosenkohl25031090130
Rote Rüben6002506050
Rotkohl6002606060
Rucola, Feinware1751503020
Rucola, Grobware3002103020
Salate, Baby Leaf Lettuce14090300
Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul)3501303010
Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul)3001153010
Salate, Eissalat6001753015
Salate, Endivien, Frisée3501506015
Salate, Endivien, glattblättrig6001906020
Salate, Kopfsalat5001503010
Salate, Radicchio2801406030
Salate, verschiedene Arten4501503010
Salate, Romana4501406010
Salate, Romana Herzen3001503015
Salate, Zuckerhut6001906020
Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt300210**6010
Schnittlauch, gesät, nach einem Schnitt2001806025
Schnittlauch, Anbau für Treiberei280240**6055
Schwarzwurzel20075**9025
Sellerie, Bund-6002053010
Sellerie, Knollen-6502206040
Sellerie, Stangen-5002303040
Spargel 1. Standjahr014060
Spargel 2. Standjahr2016090
Spargel 3. Standjahr8016090
Spargel ab 4. Standjahr1008090
Spinat, Blatt-, FM, Baby1001003010
Spinat, Blatt-, Standard2501903030
Spinat, Hack, Standard3002053030
Stangenbohne, Standard2501006070
Teltower Rübchen (Herbstanbau)1501106030
Weißkohl, Frischmarkt7002606075
Weißkohl, Industrie1 0003209075
Wirsing4002856080
Zucchini6502506085
Zuckermais2001609060
Zwiebel, Bund-680210*3015
Zwiebel, Trocken-600155**6030

 

Tabelle 8: Vor- und Zwischenfrucht Abschl. kg N/ha

VorfruchtAbschlag in kg N/ha
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen20
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung10
Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse10
Feldgras10
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten0
Zwischenfrucht
Nichtleguminosen, abgefroren0
Nichtleguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet20
– im Herbst eingearbeitet0
Leguminosen, abgefroren10
Leguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet40
– im Herbst eingearbeitet10
Futterleguminosen mit Nutzung10
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung0

Zweitkulturen, Grassamen etc.

In vielen landwirtschaftlichen Betrieben stellt sich in den letzten Jahren vermehrt die Frage nach dem Zweitfruchtanbau. Wer die zusätzlichen Vegetationstage des Septembers nun mit einer zweiten Kultur noch effektiv nutzen möchte, muss zuvor eine Düngebedarfsermittlung (DBE) durchführen. Dabei ist eine Zweitkultur definiert als eine Frucht, die im Ansaatjahr auch beerntet wird.

Diese DBE kann mit dem gleichen Formular wie im Frühjahr angefertigt werden. Die Höhe der Düngung richtet sich nach dem Bedarf der angebauten Kultur. Hierzu werden Richtwerte in Vorlage 1  aufgeführt. Von den hier dargestellten Ertragsmittelwerten müssen die betrieblichen erzielten Ertragsmittelwerte der letzten Jahre abgezogen werden. Die dann vorzunehmenden Ertragskorrekturen der Bedarfswerte sind mit den dafür vorgesehenen Zu- und Abschlägen aus der nachfolgenden Tabelle vorzunehmen.

Tabelle 12: Düngebedarf Zweitkulturen im Ackerbau

Durchschnittsertrag (dt/ha)N Bedarfswert

(kg/ha)

Ertrags-differenzZuschläge/Abschläge kg N/ha
Hafer GPS80100+/- 10+/- 10
So Gerste GPS6080+/- 10+/- 10
Hirse80100+/- 10+/- 10
Mais GPS80100+/- 10+/- 10
Feldgras4090+/- 5+/- 5
Kleegras4040+/- 5+/- 5

Die in der Tabelle genannten Erträge sind bei optimalen Aussaat- und Wachstumsbedingungen erreichbar. Bei verspäteter Aussaat im September sind Abschläge zu berücksichtigen. Bei der Düngebedarfsermittlung sollten daher realistische Werte hinterlegt werden, um eine angemessene Bedarfsermittlung anfertigen zu können. Da für diese Zweitkulturen vorwiegend organische Dünger verwendet werden, müssen die entsprechenden Mindestverfügbarkeiten berücksichtigt werden.

Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung der DBE und Dokumentation

Die folgenden Betriebe haben die Möglichkeit, sich von der Dokumentationspflicht und der Verpflichtung der Erstellung einer Düngebedarfsermittlung befreien zulassen: 

a) Betriebe mit weinbaulich genutzten Flächen in belasteten (N) oder eutrophierten (P) Gebieten mit…

  • weniger als 10 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • nicht mehr als maximal 1 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
  • einem jährlichen Nährstoffanfall von nicht mehr als 500 kg Gesamtstickstoff aus wirtschaftseigenen Düngern tierischer Herkunft je Betrieb

und

  • ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.

b) Betriebe in nicht-belasteten (N) und nicht-eutrophierten (P) Gebieten mit…

  • weniger als 30 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • nicht mehr als maximal 3 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
  • einem jährlichen Nährstoffanfall von weniger als 110 kg Gesamtstickstoff pro Hektar aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft des eigenen Betriebes

und

  • ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.

c) Betriebe in belasteten (N) oder eutrophierten (P) Gebieten mit…

  • weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • nicht mehr als maximal 2 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
  • einem jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von weniger als 750 kg Gesamtstickstoff je Betrieb

und

  • ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.

Zusätzliche Regelungen in den N/P-belasteten Gebieten finden Sie unter N/P-belastete Gebiete

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