Saatgutanerkennung
Saatgutqualität bei Körnerleguminosen – auf die Details achten!
Der Anbau mit Körnerleguminosen nimmt in Hessen erfreulicherweise weiter zu, dient er doch der Erweiterung der Fruchtfolgen mit Kulturen, die interessante Verwendungsmöglichkeiten eröffnen. Demzufolge steigt auch die Nachfrage nach Saatgut von Körnererbse, Ackerbohne, Lupinen oder Sojabohne.
Zertifiziertes Saatgut (ZS) bietet dem Nutzer größtmögliche Qualitätszusicherung, denn dieses Saatgut wird während der Erzeugung sowohl im Feldbestand als auch im Labor umfangreichen Kontrollen unterzogen. Sind die gesetzlichen Anforderungen an z. B. Reinheit, Besatz und Keimfähigkeit erfüllt, wird das Saatgut zertifiziert. Es darf dann mit entsprechender Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden.
Die Anforderungen an das Saatgut insbesondere hinsichtlich der Keimfähigkeit sind je nach Erntebedingungen nicht immer leicht zu erreichen. Auch der Befall mit Ackerbohnen- oder Erbsenkäfer kann die Keimfähigkeit beeinträchtigen. Maximal 1 lebender Käfer darf in der Anerkennungsprobe bei diesen Kulturen enthalten sein. Diese Schädlinge vermehren sich, anders als die Getreidekäfer, in der geernteten Partie nicht mehr weiter. Bei der Keimprüfung wird der Schädigungsgrad durch den erfolgten Lochfraß miterfasst.
Um die Saatgut-Versorgung sicherzustellen, kann in problematischen Erntejahren von den Züchterorganisationen der betroffenen EU-Mitgliedstaaten die Herabsetzung der Keimfähigkeitsanforderungen für bestimmte Sorten bei der EU beantragt werden. Davon wurde auch in Deutschland in diesem Jahr Gebrauch gemacht. Beantragt wurde die Herabsetzung der eigentlich für Ackerbohnen gesetzlich geforderten Mindestkeimfähigkeit von 80% auf nunmehr 70 % für Zertifiziertes Saatgut.
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 entschieden, Deutschland das Inverkehrbringen von Z-Saatgut von Sorten von Ackerbohne mit verminderter Keimfähigkeit zu erlauben. Dies gilt für 1.237 Tonnen der Sorten Allison, Birgit, Fanfare, Fuego, Macho, Tiffany, Trumpet und Wizzard mit einer Mindestkeimfähigkeit von 70 % bis zum 30. April 2023. Demzufolge ist in Deutschland diesjährig Saatgut der genannten Sorten zu den erwähnten Bedingungen amtlich als Zertifiziertes Saatgut anerkennungsfähig. Beim Saatgutbezug sollte hierauf geachtet werden.
Zunehmend interessiert sich die hessische Landwirtschaft auch für den Anbau von Sojabohnen. Nennenswerte Anbauflächen sind inzwischen etabliert und auch Vermehrungsvorhaben wurden 2022 erstmals in Hessen erfolgreich durchgeführt. Bezüglich des Saatgutbezugs sei hier auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
- Sojabohne darf nicht nachgebaut werden, daher ist der Bezug von ZS obligat.
- Sojabohne ist eine Pflanzenpass-pflichtige Kultur, bei der im Rahmen des Anerkennungsverfahrens auf die Freiheit von bestimmten problematischen Schaderregern zu achten ist. Mit dem Anerkennungsbescheid wird die Freiheit der Partie von diesen Schadorganismen attestiert, und das Saatgut kann somit in den Verkehr gebracht werden. Beim Bezug von Sojasaatgut ist daher, unabhängig davon ob es aus heimischer Vermehrung oder aus dem Ausland kommt, darauf zu achten, dass der Pflanzenpass auf dem blauen Anerkennungsetikett vorhanden ist. Aufgedruckt sein müssen dazu rechts oben neben der EU-Flagge die Worte „Pflanzenpass / plant passport“.
Bei Fragen oder Zweifeln wenden Sie sich unbedingt an Ihren Saatguthändler oder die Saatgutanerkennungsstelle in Kassel: 0561/7299298