Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Düngung

Nitrat belastete Gebiete (rote Gebiete) – Herbstdüngung

Die Herbstdüngung wird deutlich stärker limitiert. Eine Düngung von Winterraps ist nur noch dann möglich, wenn dieser zum einen

  • nach Getreide angebaut wird und zum anderen
  • der Nmin-Wert nach der Ernte der Vorkultur nicht mehr als 45 kg Stickstoff pro Hektar beträgt.

Die Nmin-Probenentnahmetiefe muss in diesem Fall 60 cm betragen. Ausnahmen hiervon gibt es nur auf flachgründigen Standorten oder bei sehr ausgetrockneten und deshalb harten Böden, auf denen eine Probenentnahmetiefe von 60 cm nicht durchführbar ist. Um einen möglichst unverfälschten Nmin-Wert zu erhalten, ist es wichtig, die Proben direkt nach der Probennahme soschnell als möglich auf unter 5 °C runter zu kühlen. Hohe Bodentemperaturen fördern die Umsetzungsprozesse im Boden und führen zu verfälschten Analyseergebnissen.

In der Tabelle 2 ist beispielhaft eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse des LLH aus dem Herbst 2021 aufgeführt. Betrachtet man die Summe aller untersuchten Proben, kann man feststellten, dass im Mittel ein Nmin Wert von 40 kg Stickstoff pro Hektar vorzufinden ist. Allerdings ist die Spannbreite der Stickstoffwerte extrem groß und reicht von 7 bis 353 kg Stickstoff pro Hektar. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Daten können jedoch nicht für die Düngebedarfsermittlung herangezogen werden, ersetzen daher nicht die eigene Beprobung. Ein eigenes Analyseergebnis ist unerlässlich.

Die Bodenanalyse muss entsprechend den Vorgaben des VDLUFA-Methodenbuches (Band 1: Die Untersuchung von Böden) durch Extraktion des Nitrates und Ammoniums mit 0,0125 molarer Calciumchloridlösung vorgenommen werden. Diese Bestimmung des mineralisierten Stickstoffes im durchwurzelbaren Bodenprofil kann nicht durch anderweitige Schnellbestimmungsmethoden ersetzt werden.

Da der Mittelwert als arithmetisches Mittel empfindlicher auf Ausreiser reagiert, ist in der Tabelle auch der Median dargestellt, der robuster auf einzelne Werte, die sich stark von der Grundgesamtheit unterscheiden, reagiert.

Tabelle 2:
Nmin-Werte LHL Herbst 2021 – Analyseergebnisse

Nmin Proben LHL GesamtFlächen mit Angabe Wi-Raps (Hauptfrucht) und Wi-Gerste (Vorfrucht)
Probenentnahmetiefe0-30 cm30 – 60 cm0-60 cm0-30 cm30 – 60 cm0-60 cm
Anzahl Flächenn=168n=10
min42710313
max133128353341347
Mittelwert25164018826
Median21123315826
Achtung!
Ersetzt nicht die eigene Nmin Untersuchung

Zu Zwischenfrüchten/Feldfutter und Zwischenfrucht-/Feldfuttermischungen mit einer Futternutzung kann ein Düngebedarf in maximaler Höhe von 30 kg Ammoniumstickstoff pro Hektar oder 60 kg Gesamtstickstoff pro Hektar entstehen. Zwischenfrüchte/Feldfutter und Zwischenfrucht-Feldfuttermischungen ohne eine Futternutzung dürfen nur mit Festmist von Huf- oder Klauentieren und Komposten bis zu 120 kg Gesamtstickstoff pro Hektar gedüngt werden.

Lediglich die Düngung von Zweitkulturen kann in den mit Nitrat belasteten Gebieten in Höhe des Bedarfs erfolgen. Allerdings sollte hier darauf geachtet werden, dass die maximale Aufbringmenge 130 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschritten wird und der Düngebedarf um 20 % zu reduzieren ist. Bevor eine Aufbringung von organischen Düngern stattfindet, muss für diese ein Nährstoffuntersuchungsergebnis vorliegen, damit die Mengenbemessung genau vorgenommen werden kann. Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Auf Grünlandflächen darf die maximale Aufbringmenge von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschritten werden.

Sollten die zu beprobenden Rapsschläge in dem mit Nitrat belasteten Gebiet mit vergleichbaren Standortverhältnissen und einheitlicher Bewirtschaftung zur Bestellung vorgesehen werden, können diese zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden, so dass sich die Anzahl der Untersuchungen vermindert.


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