Düngerecht
Düngebedarfsermittlung Frühjahr
Die Düngebedarfsermittlung wird vor der ersten Düngungsmaßnahme im Frühjahr für die auf einer Fläche angebauten Kultur erstellt. Sie „plant“ die betriebliche Düngung und gibt Aufschluss über die benötigten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor.
Diese Planung der betrieblichen Düngung sollte nicht mit der Dokumentation der durchgeführten Düngung verwechselt werden. Gesetzliche Vorgaben für die Ermittlung des Stickstoff- und Phosphorbedarfs sind in § 3 und 4 in Verbindung mit der Anlage 4 (Tabelle 1 bis 7) in der Düngeverordnung geregelt.
In diesem Beitrag finden Sie Information zu folgenden Themen:
- Wann muss die Düngebedarfsermittlung vorgenommen werden?
- Gibt es Kulturen, für die keine Düngebedarfsermittlung erstellt werden muss?
- Welche Hilfsmittel gibt es zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung?
- Düngebedarfsermittlung: Was muss aufgezeichnet werden?
- Düngebedarfsermittlung Ackerland und Grünland
- Düngebedarfsermittlung Gemüsebau
- Zweitkulturen, Grassamen etc.
- Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung der DBE und Dokumentation
Wann muss die Düngebedarfsermittlung vorgenommen werden?
Grundsätzlich gilt eine generelle Aufzeichnungspflicht, sobald wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphor aufgebracht werden. Wesentliche Nährstoffmengen sind 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha. Diese Mengenangabe bezieht sich auf die zu einer Kultur auf einer Fläche aufgebrachten Nähstoffmenge und nicht auf Höhe einer Einzelgabe. Diese wesentlichen Nährstoffmengen können mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln aufgebracht werden. Die Düngebedarfsermittlung muss vor der Düngung einer Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit erstellt werden.
Im Falle von Ackerland, Gemüse und Erdbeeren erfolgt die erste Düngebedarfsermittlung in der Regel ab Vegetationsbeginn im Erntejahr bzw. zum Kulturbeginn der Bestände. Dies trifft dann auch für den Anbau einer Zweitkultur zu.
Es gilt:
- Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat ist eine schriftliche Düngebedarfsermittlung zu erstellen.
- Wesentliche Nährstoffmengen sind mehr als 50 kg N oder 30 kg P2O5 je Hektar und Jahr.
- Die Bedarfswerte müssen zu einer betrieblichen Gesamtsumme aufaddiert werden.
- Die ist anzufertigen für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit (BWE = Schläge, die vergleichbare Standortansprüche haben, einheitlich bewirtschaftet werden und mit der gleichen Pflanzenart bestellt sind).
- Die im Herbst zu Winterraps und Wintergerste aufgebrachte Stickstoffmenge ist in Höhe des verfügbaren Stickstoffs bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr anzurechnen bzw. abzuziehen:
– bei Mineraldüngern zu 100 %
– bei organisch oder organisch-mineralischen Düngern wird der höhere Anteil des verfügbaren Stickstoffs (NH4-N) oder die Mindestverfügbarkeit (nach Anlage 3 DüV) als Kalkulationsgrundlage herangezogen:
Beispiel:
Schweinegülle
- Gesamt-N: 4 kg/m³;
- NH4-N: 2,2 kg/m³;
- P2O5: 2 kg/m³;
(Anteil Ammonium beträgt 55 %, Anlage 3 DüV 70 %)
13 m³ vor Raps gedüngt; DBE Frühjahr: 36,4 kg N/ha aus Herbst anrechnen
(Ammoniumgrenze wird überschritten!)
- Die Nachlieferung der organischen Düngung (Gülle, Mist …) aus dem Vorjahr ist definiert: es gilt 10 % des Gesamtstickstoffes der organischen Düngung der Vorkulturen des Vorjahres anzurechnen. Dies bezieht sich auch auf die Herbstdüngung zu einer Kultur
Beispiel:
Anbaujahr 2019/2020 Herbstdüngung zu Raps
Schweinegülle
- Gesamtgehalt-N: 4 kg N/m³
- Ausbringmenge: 13 m³/ha
- Ausbringmenge: 52 kg N/ha vor Rapsaussaat!
Im Frühjahr 2021 müssen zur Nachfolgekultur 10 % vom Gesamt-N (= 5,2 kg N/ha) angerechnet werden.
In diesem Fall muss die gesamte N-Menge aus der organischen Düngung vom Herbst und Frühjahr der Vorjahreskultur ermittelt und davon 10 % angerechnet werden. Die mineralische Düngung wird hier nicht miteinbezogen.
Gibt es Kulturen, für die keine Düngebedarfsermittlung erstellt werden muss?
Flächen, auf denen
- Zierpflanzen, hierzu gehört auch der Rollrasen, stehen,
- Weihnachtsbaumkulturen, Strauchbeeren, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen,
- nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus,
- schnellwüchsige Forstgehölze zur energetischen Nutzung,
- Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem Anfall von weniger als 100 kg Stickstoff pro Hektar aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und keiner zusätzlichen Stickstoffdüngung
benötigen keine Düngebedarfsermittlung.
Welche Hilfsmittel gibt es zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung?
Bitte nutzen Sie aus Gründen der Rechtssicherheit immer nur die aktuelle Version der Excel-Anwendung, nicht die der Vorjahre.
Name der Anwendung | Beschreibung | Stick- stoff | Phos- phor | Doku- mentation der Düngung | Anlage 5 (DüV) | 170 kg N/ha aus organischen Düngern Kontrollwert |
---|---|---|---|---|---|---|
DBE DOKU 42 | Excel Tool zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung und aller anderen Dokumentationsauflagen der Düngeverordnung | X | X | X | X | X |
Düngebedarfs- rechner Frühjahr | Excel-Tool ausschließlich für die Düngebedarfsermittlung | X | X | (X) | ||
Düngebedarfs- berechnung Ackerland | Vorlage zur Aufzeichnung mit Hand | X | ||||
Düngebedarfs- berechnung Grünland | Vorlage zur Aufzeichnung mit Hand | X |
Düngebedarfsermittlung: Was muss aufgezeichnet werden?
Faktoren, die in der Düngebedarfsermittlung enthalten sein müssen | Bemerkungen | |
---|---|---|
1 | Kultur | Für Kulturen, die in der Düngeverordnung nicht beschrieben sind, werden können die Daten beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen nachgefragt werden. |
2 | Stickstoffbedarfswert in kg N/ha | Bei Zweitkulturen sind die Bedarfswerte entsprechend des tatsächlichen Ertrages zu reduzieren. |
3 | Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/ha | Sollten Kulturen angebaut werden, für die keine repräsentativen Ertragswerte vorliegen, können diese beim zuständigen LLH Berater angefragt werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin externe repräsentative oder betriebsspezifische plausible Ertragswerte heranzuziehen. Dies ist zu dokumentieren |
5 | Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/ha | Es ist das Ertragsniveau der letzten fünf Jahre anzunehmen. Sollte ein Erntejahr in diesem Jahr mehr als 20 % vom Ertragsmittel abweichen, kann dies durch ein anderes (doppelt gezähltes) Erntejahr ersetzt werden. Erträge von Gemüsekulturen, die nicht gewichtsmäßig erfasst werden können (Bund, Schalen, Stück), sind die Ertragsvorgaben der DüV zu beachten, es sei denn, der Betrieb kann andere Werte vorweisen. |
5 | Ertragsdifferenz in dt/ha aus | Zeilen 3 und 4 |
Zu- und Abschläge in kg N/ha für | ||
6 | im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) | Der Landesbetrieb Landwirtschaft veröffentlicht zu Beginn der Vegetation (Mitte Februar) die Ergebnisse von a) Referenzflächen (derzeit ca. 550) Sollten zum Zeitpunkt keine eigenen Analyseergebnisse oder andere Nmin Werte veröffentlicht sein, können die langjährigen Nmin Mittelwerte verwendet werden, die für die wichtigsten Kulturen und deren Vorfrüchte vorhanden sind. |
7 | Ertragsdifferenz | Sollte der fünfjährige Ertragsmittelwert von dem in der DüV angegebenen Erträge abweichen, ist der entsprechende Ab- oder Zuschlagsfaktor zur Ermittlung des Korrekturwertes heranzuziehen. In den mit Nitrat belasteten Gebieten ist der Zeitraum 2015 bis 2019 zur Ermittlung des Ertragsmittelwertes heranzuziehen. |
8 | Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat | Hier wird der Humusgehalt der betreffenden Fläche berücksichtigt. Sollte dieser über 4 % liegen ist ein Abschlag von 20 kg N/ha zu berücksichtigen. |
9 | Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre | Von dem im Vorjahr (=Kalenderjahr) aufgebrachten organischen Düngern, wie Stallmisten, Güllen, Gärresten, Klärschlämmen usw. sind 10 % der Gesamtstickstoffmenge als N-Nachlieferung anzurechnen. Für Kompost sieht die Düngeverordnung eine Sonderregelung vor. Diese Menge sollte bei der DBE der ersten Hauptfrucht berücksichtigt werden. Eine Weidehaltung muss nicht berücksichtigt werden, da sie im Sinne der DüV nicht als Düngung gilt. Folgende Sonderfälle sind zu beachten: 1) Zwischenfrüchte (siehe Wirtschaftsdünger richtig anrechnen). |
10 | Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) | Die jeweils der Kultur vorausgegangene Vorfrucht wird mit einem Abschlag auf die DBE berücksichtigt. In diesem Sinne stellt auch eine Zwischenfrucht eine Vorkultur dar. |
11 | Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung | Es kann maximal ein Zuschlag von 20 kg N/ha angerechnet werden, wenn zur Ernteverfrühung die Kulturen mit einem Vlies oder einer Folie abgedeckt werden. |
12 | Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha | Summe der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 |
13 | Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse | Für einzelne Flächen können bei Regierungspräsidium Kassel Anträge gestellt werden. Diese müssen einen höheren Düngebedarf nachweisen. |
Düngebedarfsermittlung Ackerland und Grünland
Beispiele der Düngebedarfsermittlung anhand von Winterraps
Kultur | Winterraps | |||
---|---|---|---|---|
1) in §13 A Absatz 4 festgelegten Gebieten ist der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019 zu berechnen. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau der vorangegangenen Jahre ab, kann das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung herangezogen werden. 2) die organisch oder organisch-mineralische Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahres mit einem Abschlag von 10 % der ausgebrachten Menge an Gesamtstickstoff. 3) die Menge an verfügbaren Stickstoff, die zu Winterraps oder Wintergerste ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Ernte der letzten Hauptfrucht aufgebracht wurde. 4) Der Gesamtdüngebedarf in den belasteten Gebiet ist zu addieren und die Gesamtsumme um 20 % zu mindern. Die verminderte Summe kann auf den Schlägen im belasteten Gebiet bis zur Höhe des Düngebedarfs verteilt werden. | ||||
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | ||
Vorfrucht Wintergerste mit org. Düngung – Schweinegülle und Rindermist vor Aussaat Winterraps | Vorfrucht Wintergerste mit org. Düngung – Schweinegülle | Vorfrucht Wintergerste ohne org. Düngung, Rindermist vor Aussaat Winterraps | ||
Bei einem Ertrag von | dt/ha | 40 | 40 | 40 |
Stickstoff-bedarfswert | kg N/ha | 200 | 200 | 200 |
Ertragsniveau der letzten fünf Jahre1) | dt/ha | 42 | 42 | 42 |
Ertragskorrektur | kg N/ha | 4 | 4 | 4 |
Nmin Menge (langjährige Mittelwerte) | kg N/ha | 33 | 33 | 33 |
N Nachlieferung 10 % der org. Dgg Vorjahr 2) | kg N/ha | 15 m³/ha Schweinegülle (4,4 Kg Gesamt-N x 15 m³ x 10%) = 6,6 | 15 m³/ha Schweinegülle (4,4 Kg Gesamt-N x 15 m³ x 10%) = 6,6 | |
N Nachlieferung aus Düngung Herbst 3) | kg N/ha | 150 dt Rindermist (0,5 kg N/dt)=75 kg N/ha x 25% = 19 | 150 dt Rindermist (0,5 kg N/dt)=75 kg N/ha x 25% = 19 | |
Düngebedarf | kg N/ha | 145 | 164 | 152 |
Düngebedarf in nitratbelasteten Gebieten (minus 20 %) 4) | kg N/ha | 116 | 131 | 122 |
Aktuelle Vorlagen finden Sie hier:
Düngebedarfsermittlung Gemüsebau
Düngebedarfsermittlung auf kleinen Flächen § 3, (2), § 4 (2) DüV
Für Gemüse und Erdbeeren gilt: mehrere Schläge und Bewirtschaftungseinheiten, die jeweils kleiner als 0,5 ha sind, können für die Düngebedarfsermittlung im Falle von N zusammengefasst werden, höchstens jedoch zu einer Fläche von 2 ha.
Wenn auf zusammengefassten Flächen verschiedene Kulturen angebaut werden, kann ein durchschnittlicher Stickstoffbedarfswert gebildet werden oder die Ermittlung für drei Gemüsekulturen mit unterschiedlichen Stickstoffbedarfswerten erfolgen.
Weitere Ausnahme: Keine Aufzeichnungspflicht bei Düngebedarfsermittlung P für Schläge < 1 ha.
Düngebedarfsermittlung bei satzweisem Anbau § 3, (2) DüV
Bei satzweisem Anbau von Gemüsekulturen sind bis zu drei Düngebedarfsermittlungen im Abstand von höchstens jeweils sechs Wochen durchzuführen, bei satzweisem Anbau auf zusammengefassten Flächen mindestens für eine der satzweise angebauten Gemüsekulturen.
Stickstoffbedarfswerte für Gemüsekulturen und Erdbeeren
(in Abhängigkeit vom Ertragsniveau; Stickstoffnachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr)
Vorbemerkungen und Hinweise:
- Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.
- Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle 4 beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) in der Probenahmetiefe nach Spalte 4.
- Bei Abfuhr der ganzen Pflanze (zum Beispiel bei maschineller Porreeernte) sind keine Abschläge nach Spalte 5 vorzunehmen.
- Wird die Untersuchung des Stickstoff-Vorrats (Nmin) des Bodens frühestens vier Wochen nach der Einarbeitung der Erntereste der Vorkultur durchgeführt, dürfen die Abschläge nach Spalte 5 um bis zu zwei Drittel verringert werden.
- Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist bei den in Spalte 3 mit „*“ gekennzeichneten Kulturen in der 4. Kulturwoche und bei den in Spalte 3 mit „**“ gekennzeichneten Kulturen in der 6. Kulturwoche durchzuführen.
Eine Vorlage zur Düngebedarfsermittlung Gemüsebau finden Sie hier: Vorlage 5.
Kultur | Kultur: aus Tabelle 7 |
---|---|
Stickstoffbedarfswert (kg N/ha) | Stickstoffbedarfswert (kg N/ha): aus Tabelle 7 |
Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten (dt/ha) | Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten (dt/ha): aus Tabelle 6 |
betriebliches Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre (dt/ha) | betriebliches Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre (dt/ha) |
Ertragsdifferenz aus Zeile 3 und 4 (dt/ha) | Ertragsdifferenz aus Zeile 3 und 4 (dt/ha) |
im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) (kg N/ha) | im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) (kg N/ha): Dies erfordert die Untersuchung einer repräsentativen Nmin-Bodenprobe bei Gemüse-Zweit- bzw. Drittkultur im Anbaujahr. Bei Erstkulturen kann eine Nmin-Ergebnisübernahme von vergleichbaren Standorten oder durch Berechnungs-, Schätzverfahren einer behördlich anerkannten Einrichtung genutzt werden. |
Ertragsdifferenz (kg N/ha) | Ertragsdifferenz (kg N/ha): Berechnung mit Hilfe von Tabelle 7 |
Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat (kg N/ha) | Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat (kg N/ha): Bei einem Humusgehalt größer 4,0% ist ein Mindestabschlag von 20 kg N/ha vorzunehmen. |
Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre (kg N/ha) | Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre (kg N/ha): Bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln (außer Kompost), die im Vorjahr aufgebracht wurden, ist ein Abschlag von 10% des ausgebrachten Gesamt-N zu berücksichtigen. Bei im Vorjahr aufgebrachtem Kompost ist ein Abschlag von 4% des Gesamt-N abzuziehen und für eine Ausbringung aus dem zweiten und drittem Vorjahr ein Abschlag von jeweils 3%. Diese Werte sind bei einer Düngebedarfsermittlung pro Jahr zu berücksichtigen. |
Stickstoffnachlieferung aus der Vorfrucht bzw. -kultur (Ackerbau / Gemüse) (kg N/ha) | Stickstoffnachlieferung aus der Vorfrucht bzw. -kultur (Ackerbau / Gemüse) (kg N/ha): N-Nachlieferung aus Hauptkultur des Vorjahres bzw. Zwischenfrüchten nach Tabelle 8 oder N-Nachlieferung aus der direkten Gemüsevorkultur des Anbaujahres nach Tabelle 7, Spalte 5 |
Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung (kg N/ha) | Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung (kg N/ha): Wenn Kulturen zur Ernteverfrühung mit Folie oder Vlies abgedeckt werden, sind Zuschläge zu den Stickstoffbedarfswerten von höchstens 20 Kilogramm Stickstoff je Hektar zulässig. |
Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation (kg N/ha) | Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation (kg N/ha): Eine Aufteilung des einmalig ermittelten N-Düngebedarfs in zwei oder mehrere Gaben ist möglich und bei Kulturen mit hohem N-Bedarf empfehlenswert. |
Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbes. Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse (kg N/ha) | Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbes. Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse (kg N/ha) |
Hinweis für die Folgekultur: Abschläge aufgrund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten (kg N/ha) | Hinweis für die Folgekultur: Abschläge aufgrund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten (kg N/ha): Hier kann der Wert aus Tabelle 7, Spalte 5 eingetragen werden. Dann ist er bei der Berechnung für die Folgekultur im selben Jahr sofort greifbar. |
Kultur | Ertragsdifferenz in Prozent | Zuschläge bei höheren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2 | Abschläge bei niedrigeren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2 |
---|---|---|---|
Einlegegurken | 20 | 40 | 40 |
Knollensellerie | 20 | 40 | 40 |
Kopfkohl | 20 | 40 | 40 |
Porree | 20 | 40 | 40 |
Rettich | 20 | 40 | 40 |
Rosenkohl | 20 | 40 | 40 |
alle anderen in Tabelle 7 aufgeführten Kulturen | 20 | 20 | 20 |
Es müssen 10 % des in Form von org. oder org.-min. Düngers aufgebrachten Gesamt-N des Vorjahres in Abzug gebracht werden. Im Fall einer Kompostanwendung wird die Nachlieferung auf 3 Jahre aufgeteilt: Erstes Folgejahr 4 %, zweites und drittes Folgejahr jeweils 3 %. |
Kultur | Ertragsniveau | Stickstoff-bedarfswert | Probennahmetiefe | Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten für die Folgekultur |
---|---|---|---|---|
in dt/ha | in kg N/ha | in cm | in kg N/ha | |
Blumenkohl | 350 | 300 | 60 | 80 |
Brokkoli | 150 | 310 | 60 | 100 |
Buschbohnen | 120 | 110 | 60 | 45 |
Chicoréerüben | 450 | 135* | 90 | 40 |
Chinakohl | 700 | 210 | 60 | 45 |
Dill, Frischmarkt | 200 | 85 | 30 | 5 |
Dill, Industrieware | 250 | 105 | 30 | 25 |
Erdbeeren, Pflanzung | 0 | 60 | 0 – 30 | 0 |
Erdbeeren, Frühjahr | 140 | 60 | 0 – 30 | 0 |
Erdbeeren, nach Ernte | 140 | 60 | 0 – 30 | 0 |
Feldsalat | 80 | 85 | 15 | 5 |
Feldsalat, großblättrig | 130 | 110 | 15 | 5 |
Gemüseerbse | 80 | 85 | 60 | 65 |
Grünkohl | 400 | 200 | 60 | 35 |
Gurke, Einleger | 800 | 210 | 30 | 50 |
Knollenfenchel | 400 | 200 | 60 | 45 |
Kohlrabi | 450 | 230 | 30 | 30 |
Kürbis | 400 | 140 | 60 | 50 |
Mairüben (mit Laub) | 650 | 170 | 30 | 15 |
Möhren, Bund- | 600 | 115* | 60 | 10 |
Möhren, Industrie | 900 | 165** | 90 | 45 |
Möhren, Wasch- | 700 | 125** | 60 | 30 |
Pastinake | 400 | 140* | 60 | 50 |
Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt | 240 | 160* | 60 | 10 |
Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt | 160 | 100 | 60 | 10 |
Petersilie, Wurzel- | 400 | 130** | 60 | 45 |
Porree | 600 | 250 | 60 | 55 |
Radies | 300 | 110 | 30 | 5 |
Rettich, Bund- | 500 | 140 | 30 | 10 |
Rettich, deutsch | 550 | 175 | 60 | 30 |
Rettich, japanisch | 1 000 | 230 | 60 | 45 |
Rhabarber 1. Standjahr | 0 | 130 | 30 | |
Rhabarber 2. Standjahr Austrieb | 100 | 100 | 30 | |
Rhabarber 3. Standjahr Austrieb | 200 | 120 | 60 | |
Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb | 350 | 140 | 60 | |
Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte | 150 | 60 | ||
Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte | 170 | 90 | ||
Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte | 140 | 90 | ||
Rosenkohl | 250 | 310 | 90 | 130 |
Rote Rüben | 600 | 250 | 60 | 50 |
Rotkohl | 600 | 260 | 60 | 60 |
Rucola, Feinware | 175 | 150 | 30 | 20 |
Rucola, Grobware | 300 | 210 | 30 | 20 |
Salate, Baby Leaf Lettuce | 140 | 90 | 30 | 0 |
Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul) | 350 | 130 | 30 | 10 |
Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul) | 300 | 115 | 30 | 10 |
Salate, Eissalat | 600 | 175 | 30 | 15 |
Salate, Endivien, Frisée | 350 | 150 | 60 | 15 |
Salate, Endivien, glattblättrig | 600 | 190 | 60 | 20 |
Salate, Kopfsalat | 500 | 150 | 30 | 10 |
Salate, Radicchio | 280 | 140 | 60 | 30 |
Salate, verschiedene Arten | 450 | 150 | 30 | 10 |
Salate, Romana | 450 | 140 | 60 | 10 |
Salate, Romana Herzen | 300 | 150 | 30 | 15 |
Salate, Zuckerhut | 600 | 190 | 60 | 20 |
Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt | 300 | 210** | 60 | 10 |
Schnittlauch, gesät, nach einem Schnitt | 200 | 180 | 60 | 25 |
Schnittlauch, Anbau für Treiberei | 280 | 240** | 60 | 55 |
Schwarzwurzel | 200 | 75** | 90 | 25 |
Sellerie, Bund- | 600 | 205 | 30 | 10 |
Sellerie, Knollen- | 650 | 220 | 60 | 40 |
Sellerie, Stangen- | 500 | 230 | 30 | 40 |
Spargel 1. Standjahr | 0 | 140 | 60 | |
Spargel 2. Standjahr | 20 | 160 | 90 | |
Spargel 3. Standjahr | 80 | 160 | 90 | |
Spargel ab 4. Standjahr | 100 | 80 | 90 | |
Spinat, Blatt-, FM, Baby | 100 | 100 | 30 | 10 |
Spinat, Blatt-, Standard | 250 | 190 | 30 | 30 |
Spinat, Hack, Standard | 300 | 205 | 30 | 30 |
Stangenbohne, Standard | 250 | 100 | 60 | 70 |
Teltower Rübchen (Herbstanbau) | 150 | 110 | 60 | 30 |
Weißkohl, Frischmarkt | 700 | 260 | 60 | 75 |
Weißkohl, Industrie | 1 000 | 320 | 90 | 75 |
Wirsing | 400 | 285 | 60 | 80 |
Zucchini | 650 | 250 | 60 | 85 |
Zuckermais | 200 | 160 | 90 | 60 |
Zwiebel, Bund- | 680 | 210* | 30 | 15 |
Zwiebel, Trocken- | 600 | 155** | 60 | 30 |
Vorfrucht | Abschlag in kg N/ha |
---|---|
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen | 20 |
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung | 10 |
Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse | 10 |
Feldgras | 10 |
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten | 0 |
Zwischenfrucht | |
Nichtleguminosen, abgefroren | 0 |
Nichtleguminosen, nicht abgefroren | |
– im Frühjahr eingearbeitet | 20 |
– im Herbst eingearbeitet | 0 |
Leguminosen, abgefroren | 10 |
Leguminosen, nicht abgefroren | |
– im Frühjahr eingearbeitet | 40 |
– im Herbst eingearbeitet | 10 |
Futterleguminosen mit Nutzung | 10 |
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung | 0 |
Zweitkulturen, Grassamen etc.
In vielen landwirtschaftlichen Betrieben stellt sich in den letzten Jahren vermehrt die Frage nach dem Zweitfruchtanbau. Wer die zusätzlichen Vegetationstage des Septembers nun mit einer zweiten Kultur noch effektiv nutzen möchte, muss zuvor eine Düngebedarfsermittlung (DBE) durchführen. Dabei ist eine Zweitkultur definiert als eine Frucht, die im Ansaatjahr auch beerntet wird.
Diese DBE kann mit dem gleichen Formular wie im Frühjahr angefertigt werden. Die Höhe der Düngung richtet sich nach dem Bedarf der angebauten Kultur. Hierzu werden Richtwerte in Vorlage 1 aufgeführt. Von den hier dargestellten Ertragsmittelwerten müssen die betrieblichen erzielten Ertragsmittelwerte der letzten Jahre abgezogen werden. Die dann vorzunehmenden Ertragskorrekturen der Bedarfswerte sind mit den dafür vorgesehenen Zu- und Abschlägen aus der nachfolgenden Tabelle vorzunehmen.
Durchschnittsertrag (dt/ha) | N Bedarfswert (kg/ha) | Ertrags-differenz | Zuschläge/Abschläge kg N/ha | |
---|---|---|---|---|
Hafer GPS | 80 | 100 | +/- 10 | +/- 10 |
So Gerste GPS | 60 | 80 | +/- 10 | +/- 10 |
Hirse | 80 | 100 | +/- 10 | +/- 10 |
Mais GPS | 80 | 100 | +/- 10 | +/- 10 |
Feldgras | 40 | 90 | +/- 5 | +/- 5 |
Kleegras | 40 | 40 | +/- 5 | +/- 5 |
Die in der Tabelle genannten Erträge sind bei optimalen Aussaat- und Wachstumsbedingungen erreichbar. Bei verspäteter Aussaat im September sind Abschläge zu berücksichtigen. Bei der Düngebedarfsermittlung sollten daher realistische Werte hinterlegt werden, um eine angemessene Bedarfsermittlung anfertigen zu können. Da für diese Zweitkulturen vorwiegend organische Dünger verwendet werden, müssen die entsprechenden Mindestverfügbarkeiten berücksichtigt werden.
Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung der DBE und Dokumentation
Die folgenden Betriebe haben die Möglichkeit, sich von der Dokumentationspflicht und der Verpflichtung der Erstellung einer Düngebedarfsermittlung befreien zulassen:
a) Betriebe mit weinbaulich genutzten Flächen in belasteten (N) oder eutrophierten (P) Gebieten mit…
- weniger als 10 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
- nicht mehr als maximal 1 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
- einem jährlichen Nährstoffanfall von nicht mehr als 500 kg Gesamtstickstoff aus wirtschaftseigenen Düngern tierischer Herkunft je Betrieb
und
- ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.
b) Betriebe in nicht-belasteten (N) und nicht-eutrophierten (P) Gebieten mit…
- weniger als 30 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
- nicht mehr als maximal 3 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
- einem jährlichen Nährstoffanfall von weniger als 110 kg Gesamtstickstoff pro Hektar aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft des eigenen Betriebes
und
- ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.
c) Betriebe in belasteten (N) oder eutrophierten (P) Gebieten mit…
- weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
- nicht mehr als maximal 2 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
- einem jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von weniger als 750 kg Gesamtstickstoff je Betrieb
und
- ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.