Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Wirtschaftsdünger

Wirtschaftsdünger richtig anrechnen!

Die Düngeverordnung beschreibt an unterschiedlichen Stellen, wie die Düngewirkung angerechnet werden soll.

  1. Anrechnung des Stickstoffgehaltes von organisch und organisch/mineralischen Düngemitteln im Jahr des Ausbringens nach den Werten der Anlage 3 DüV, mindestens jedoch der ermittelte Gehalt an verfügbaren Stickstoff oder Ammoniumstickstoff (§ 3 Absatz 5, DüV in Verbindung mit der Anlage 3, DüV)
  2. Anrechnung aus dem Vorjahr/Folgejahr (Nachlieferung von Stickstoff aus der Anwendung von organisch oder organisch/mineralischen Düngemitteln (§ 4 Absatz 1 Nr. 5, DüV))
  3. Anrechnung für Kompost im Vorjahr/Folgejahr (Nachlieferung von Stickstoff aus der Kompostdüngung (§ 4 Absatz 1 Nr. 5, DüV))
  4. Anrechnung der Vorjahresherbstdüngung bei Winterraps und Wintergerste (§ 4 Absatz 1 Nr. 7, DüV)
  5. Anrechnung zur Berechnung des 170 kg N/ha aus organischen und organisch/mineralischen Düngemitteln Kontroll-Wertes (§ 6 Absatz 4 DüV in Verbindung mit Anlage 2 DüV)

Anrechnung im Jahr der Anwendung

Einige der oben aufgeführten Regelungen werden von den Anlagen der Düngeverordnung weiter präzisiert. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung des verfügbaren Stickstoffs im Jahr der Anwendung. Diese lässt sich in der Anlage 3 der DüV wiederfinden.

Tabelle 1: Anlage 3 der DüV

Ausgangsstoff des DüngemittelsMindestwirksamkeit im Jahr des Aufbringens in %
des Gesamtstickstoffgehaltes
1.Rindergülle1.bei aufbringen auf Ackerland: 60
2.bei Aufbringen auf Grünland: 50
ab 1. Februar 2025: 60
2.Schweinegülle1.bei Aufbringen auf Ackerland: 70
2.bei Aufbringen auf Grünland: 60
ab 1. Februar 2025: 70
3.Rinder-,Schaf- und Ziegenmist25
4.Schweinemist30
5.Hühnertrockenkost60
6.Geflügel- und Kaninchenmist30
7.Perdemist25
8.Rinder- und Schweinejauche90
9.Klärschlamm flüssig (<15 % TM)30
10.Klärschlamm flüssig (>=15 % TM)25
11.Pilzsubstrat10
12.Grünschnittkompost3
13.Sonstige Komposte5
14.Biogasanlagengärrückstände flüssig1.bei Aufbringen auf Ackerland: 60
2.bei Aufbringen auf Grünland: 50
ab 1. Februar 2025: 60
15.Biogasanlagegärrückstand fest30

Fallbeispiele für die Berechnung des Stickstoffes im Jahr der Anwendung und deren Anrechnung aus den Vorjahren aus organischen oder organisch mineralischen Wirtschaftsdüngern

Einige im folgenden aufgeführte Beispiele sollen die Verwendung der Werteparameter der Düngeverordnung verdeutlichen.

Beispiel A: Fruchtfolge Silomais / Winterweizen / Wintergerste / Zwischenfrucht ohne Nutzung

Gesamt N
kg/ha
NH4N
kg/m³
Biogasgärreste53
KulturBiogas-
Gärreste
m³/ha
DBE WintergersteDBE SilomaisDBE Weizen
Prozentkg N/haProzentkg N/haProzentkg N/ha
Sep 20Wintergerste
Okt 20
Nov 20
Dez 20
Jan 21
Feb 21
Mrz 211560%4510%8
Apr 21
Mai 21
Jun 21
Jul 21Summe45
Aug 21Zwischenfrucht
Sep 211010%6
Okt 21
Nov 21
Dez 21
Jan 22
Feb 22
Mrz 22
Apr 22Silomais1860%5410%9
Mai 22
Jun 22
Jul 22
Aug 22
Sep 22
Okt 22Summe68
Nov 22Winterweizen
Dez 22
Jan 23
Feb 231260%36
Mrz 23
Apr 23
Mai 23
Jun 23
Jul 23
Aug 23Summe45

 

Beispiel B: Fruchtfolge Silomais / Winterweizen / Wintergerste / Zwischenfrucht mit Herbst- und Frühjahrsnutzung

Gesamt N
kg/m³ o. t
NH4N
kg/m³ o. t
Rindegülle53
Stallmist Rind5,51
KulturRindergülle
m³/ha
Stallmist
t/ha
DBE
Wintergerste
DBE Ackerfutter
GPS Herbst
DBE Ackerfutter
GPS Frühjahr
DBE SilomaisDBE Weizen
%kg N/ha%kg N/ha%kg N/ha%kg N/ha%kg N/ha
Sep 20Wintergerste3025%4110%17
Okt 20
Nov 20
Dez 20
Jan 21
Feb 211360%3910%7
Mrz 21
Apr 21
Mai 21
Jun 21
Jul 21
Aug 21Summe80
Sep 21Ackerfutter GPS 1)
Aufwuchs wird
im Herbst und Frühjahr genutzt
2525%3410%14
Okt 21
Nov 21
Dez 21
Jan 22
Feb 22
Mrz 222060%6010%10
Apr 22Summe34Summe60
Mai 22Silomais1025%1410%6
Jun 22
Jul 22
Aug 22
Sep 22
Okt 22Summe51
Nov 22Winterweizen
Dez 22
Jan 23
Feb 23
Mrz 231560%45
Apr 23
Mai 23
Jun 23
Jul 23
Aug 23Summe61
1) Gilt als 2. Hauptfrucht gewertet wenn diese im Herbst genutzt werden

 

Beispiel C: Fruchtfolge Silomais / Winterweizen / Wintergerste / Zwischenfrucht mit Frühjahrsnutzung

Gesamt N
kg/m³ o. t
NH4N
kg/m³ o. t
Rindegülle53
Stallmist Rind5,51
KulturRindergülle
m³/ha
 Stallmist t/haDBE
Wintergerste
DBE
Ackerfutter
GPS Frühjahr genutzt
DBE SilomaisDBE Weizen
%kg N/ha%kg N/ha%kg N/ha%kg N/ha
Sep 20Wintergerste3025%4110%17
Okt 20
Nov 20
Dez 20
Jan 21
Feb 211360%3910%7
Mrz 21
Apr 21
Mai 21
Jun 21
Jul 21
Aug 21Summe80
Sep 21Ackerfutter GPS 1)
Aufwuchs wird
im Frühjahr genutzt
2525%3410%14
Okt 21
Nov 21
Dez 21
Jan 22
Feb 22
Mrz 222060%6010%10
Apr 22Summe94
Mai 22Silomais1025%1410%6
Jun 22
Jul 22
Aug 22
Sep 22
Okt 22Summe37
Nov 22Winterweizen
Dez 22
Jan 23
Feb 23
Mrz 231560%45
Apr 23
Mai 23
Jun 23
Jul 23
Aug 23Summe74
1) Gilt als 2. Hauptfrucht gewertet wenn diese im Herbst genutzt werden

 

Beispiel D: Fruchtfolge Silomais / Winterweizen / Wintergerste / Zwischenfrucht mit Herbstnutzung

Gesamt N
kg/m³ o. t
NH4N
kg/m³ o. t
Rindergülle53
Stallmist Rind5,51
KulturRindergülle
m³/ha
Stallmist
t/ha 2)
DBE
Wintergerste
DBE
Ackerfutter
GPS im Herbst genutzt
DBE SilomaisDBE Weizen
%kg N/ha%kg N/ha%kg N/ha%kg N/ha
Sep 20Wintergerste3025%4110%17
Okt 20
Nov 20
Dez 20
Jan 21
Feb 211360%3910%7
Mrz 21
Apr 21
Mai 21
Jun 21
Jul 21
Aug 21Summe80
Sep 21Ackerfutter GPS 1)
Aufwuchs wird
im Herbst genutzt
2525%3410%14
Okt 21
Nov 21
Dez 21
Jan 22
Feb 22
Mrz 22
Apr 2220Summe3460%6010%10
Mai 22Silomais1025%1410%6
Jun 22
Jul 22
Aug 22
Sep 22
Okt 22Summe97
Nov 22Winterweizen
Dez 22
Jan 23
Feb 23
Mrz 231560%45
Apr 23
Mai 23
Jun 23
Jul 23
Aug 23Summe74
1) Gilt als 2. Hauptfrucht gewertet wenn diese im Herbst genutzt werden

 

Beispiel E: Fruchtfolge Winterraps / Winterweizen / Wintergerste

Gesamt N kg/m³ o. tNH4N kg/m³ o. tAnteil
NH4N % 1)

Schweinegülle

Pferdemist 2)

4,33,479
4,31
KulturSchweinegülle
m³/ha
Pferdemist
t/ha
DBE WinterweizenDBE WintergersteDBE Winterraps
%kg N/ha%kg N/ha%kg N/ha
Sep 20Winterweizen
Okt 20
Nov 203525%3810%15
Dez 20
Jan 21
Feb 21
Mrz 211679%5410%7
Apr 21
Mai 21
Jun 21
Jul 21
Aug 21Summe92
Sep 21Wintergerste8,579%2910%4
Okt 21
Nov 21
Dez 21
Jan 22
Feb 22
Mrz 22
Apr 22
Mai 22
Jun 22
Jul 22Summe51
Aug 22Winterraps2025%22
Sep 22
Okt 22
Nov 22
Dez 22
Jan 23
Feb 23
Mrz 231579%51
Apr 23
Mai 23
Jun 23
Jul 23Summe76
1) Entscheidend ist hier der höher Ammoniumanteil von 79 % gegenüber den 70 % der Anlage 3 der DüV
2) Die Mindestausnutzung der Anlage 3 weist für den Pferdemist einen Wert von 25 % aus.

 

Berechnung der Kontrollgrenze von 170 kg N/ha aus organisch und organisch mineralischen Düngemitteln

Im § 6 Absatz 4 wird die Berechnung der Obergrenze (170 kg N/ha und Jahr) beschrieben. Es sollte beachtet werden, dass für diese Betrachtung allein auf das Kalenderjahr Bezug genommen werden kann. Die Ermittlung der im Betrieb anfallenden Stickstoffmenge erfolgt anhand der Anlage 1 und 2 der Düngeverordnung. Darüber müssen bei diesem Betrachtungsansatz all diejenigen Nährstoffmengen aus mineralischen oder organischen Düngern abgebildet werden, die den Betrieb verlassen oder die in den Betrieb hineinkommen.

  • Nährstoffanfall aus der Tierhaltung (Anlage 1 und Anlage 2 DüV)
  • Nährstoffmengen an N und P aus mineralischen oder organischen Düngern im Betrieb aufgenommen werden
  • Nährstoffmengen an N und P aus mineralischen oder organischen Düngern den Betrieb verlassen.

Für die Position 1 können die Stall- und Lagerungsverluste der Anlage 2 der DüV in Anrechnung gebracht werden. Für Dünger, die im Betrieb aufgenommen werden oder die den Betrieb verlassen, können diese Abzüge nicht berücksichtigt werden. Hier wird davon ausgegangen, dass Stall- und Lagerungsverluste zum Zeitpunkt der Nährstoffanalyse bereits aufgetreten sind. Aus diesem Grunde sollte bei der Berechnung der Nährstoffmengen, die z. B. auf den Angaben des LLH/LHL basieren, keine Abzüge vorgenommen werden.

Zu den Düngern, die hier betrachtet werden, gehören nicht nur die wirtschaftseigenen Dünger, sondern auch alle anderen im Betrieb eingesetzten organischen Stoffen wie Kompost oder Klärschlamm.

Die Weidehaltung ist laut der Düngeverordnung keine Düngungsmaßnahme. Bei der Berechnung des Kontroll-Wertes von 170 kg N/ha aus organischen Düngern müssen die Stickstoffmenge, die bei der Weidehaltung anfallen, mit bilanziert werden. In der Anwendung „170 Kontroll-Wert“ des Landesbetriebs Landwirtschaft kann dieser Wert für jeden Betrieb berechnet werden.

Tabelle 2: Anlage 2 DüV – Anzurechnende Mindestwerte in Prozent der Ausscheidungen an Gesamtstickstoff in Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste

Tierart/VerfahrenGülle, GärrückständeFestmist, Jauche, Weidehaltung
Rinder85 %70 %
Schweine80 %70 %
Geflügel60 %
andere Tierarten (z. B.) Pferde, Schafe)55 %
Betrieb einer Biogasanlage95 %

Prüfung § 6 Absatz 4 (170 kg N/ha aus organischer Düngung Kontrollwert) im Kalenderjahr:
Die Excel-Tabelle zur Überprüfung finden Sie rechts in der Sidebar unter „Digitale Hilfsmittel“.

Berücksichtigung der Stickstoffmengen aus der Kompostdüngung

Im § 4 Absatz 1 Nr. 5 wird die Anrechnung des im Kompost enthaltenen Stickstoffs geregelt. Im Jahr der Anwendung wird zwischen Grünschnittkompost (5%) und sonstigen Komposten (3 %) unterschieden. Der Grünkompost hat im Mittel der Nährstoffanalysen des LHL einen Gesamtstickstoffanteil von 12 kg pro t. Der Ammoniumanteil liegt unterhalb von 1 kg NH4-N pro ha. Der Gesamtstickstoffanteil muss zur Berechnung der Kontrollgrenze von 170 kg N/ha zu 100 % mit angerechnet werden. Komposte, die weniger als 1,5% Gesamt-N in der TM aufweisen, enthalten keinen wesentlichen Nährstoffgehalt. In diesen Fällen ist der Kompost von bestimmten Regelungen der DüV ausgenommen (Bsp.: Sperrzeiten). Sollten auf betrieblichen Flächen Komposte eingesetzt werden, muss der Stickstoff in den nächsten drei Folgejahren berücksichtigt werden. So werden im ersten Nachfolgejahr 4 % und in den weiteren beiden Nachfolgejahren jeweils 3 % des Gesamtstickstoffgehaltes angerechnet.

Beispiele: Kompostausbringung (Nitrat belastetes Gebiet)

Die folgende Tabelle kann nicht barrierefrei dargestellt werden. Bitte kontaktieren Sie Herr Dierk Koch bei Fragen (Telefon: +49 561 9888440).

Beispiele Kompostausbringung

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag