Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Schweine

Rechtsvorschriften zur ASP

Afrikanische Schweinepest in Hausschweinbestand nachgewiesen

Muttertier mit Frischlingen

FORUM STALLGESPRÄCHE:
Afrikanische Schweinepest vor den Toren: Wie schütze ich meine Tiere?

Task Force Tierseuchenbekämpfung Hessen:
Schweineschlachtung in und außerhalb der infizierten Zone bei ASP-Nachweis in Wildschweinen

Merkblatt Schlachtung des HMLU:
https://landwirtschaft.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2024-07/2024_06_28_merkblatt_hinweise_fuer_schlacht-zerlege-und_verarbeitungsbetriebe_finale_fassung_bf.pdf

Zur In Hessen ist erstmals am 15. Juni 2024 ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Tier ist südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. Aktuell läuft die Suche nach weiteren Wildschweinkadavern in Südhessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Am 8. Juli hat das HMLU außerdem mitgeteilt, dass die ASP in Hessen erstmals in einem Hauschweinebestand nachgewiesen worden ist. Im vergangenen Monat Juli mussten, aufgrund mehrerer Einträge des ASP-Virus in Hausschweinbestände, insgesamt in acht schweinehaltenden Betrieben die dort gehaltenen Tiere notgetötet werden.

Informationen zum aktuellen Tierseuchengeschehen und tagesaktuelle Fallzahlen sind im Tierseuchennachrichtensystem  TSIS des FLI zu finden.

Zur Bekämpfung der ASP hat das hessische Landwirtschafts-ministerium die bisherige Restriktionszone, die rund 100.000 Hektar umfasst, in eine „Sperrzone II“ umgewandelt. Zusätzlich wird ein 10 Kilometer breiter Streifen angrenzend als neue „Sperrzone I“ eingerichtet, die als Pufferzone dient. Diese neue Pufferzone umfasst fast 150.000 Hektar und erstreckt sich über Teile des Hochtaunuskreises, des Rheingau-Taunus-Kreises sowie weitere Gebiete im Kreis Bergstraße. Die Umbenennung und Neueinteilung erfolgen auf Grundlage von Vorgaben der EU-Kommission.

Aktuelle Einteilung der Zonen (Sperrzone 1=Pufferzone, Sperrzone 2 und Sperrzone 3):
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/C3E0616137B0A00B56F0B455D6D0E4D0147B68B01694359EC5B35998726350F5

 

Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg:

https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/veterinaeramt/tiergesundheit-und-tierseuchenvorsorge/afrikanische-schweinepest-asp.html

Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Groß-Gerau:

https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau

Informationen und Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt Wiesbaden:

https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/umwelt/natur-landschaft/pflanzen-tiere/afrikanische-schweinepest.php

Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Mainz-Bingen:

https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/3277219944.php

Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Main-Taunus-Kreis:

https://www.mtk.org/ASP-Allgemeinverfugung-fur-den-Main-Taunus-Kreis-12007.htm

Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Offenbach:

https://www.kreis-offenbach.de/afrikanische-schweinepest

Informationen und Allgemeinverfügungen der Stadt Frankfurt:

https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/afrikanische-schweinepest/#:~:text=Die%20Stadt%20Frankfurt%20erl%C3%A4sst%20eine,Zone%2C%20um%20Wildschweine%20nicht%20aufzuschrecken

Informationen und Allgemeinverfügungen des Kreis Bergstraße:

https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/afrikanische-schweinepest/#asp_aktuelles

Welche Auswirkungen der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest und was die Tierseuche für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe einschließlich der gesamten Lieferkette, die Sicherstellung ordnungsgemäßen Haltung und Versorgung der Tiere in Süd- und Mittelhessen bedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen.

Zur Einschätzung des eigenen Risikos stehen für schweinehaltende Betriebe sowohl für die reine Stallhaltung als auch für die Offenstallhaltung Tools im Rahmen einer Risikoampel zur Verfügung:

Risikoampel ASP:

https://risikoampel.uni-vechta.de/

Einzelbetriebliche Beratungsanfragen zur Minimierung des Risikos zum Eintrag von ASP richten Sie bitte an die zuständigen Beratungskräfte des Beratungsteam Tierhaltung (siehe Kontakte).

Relevante Rechtsvorschriften:

  • Schweinehaltungshygieneverordnung
  • Tierschutzgesetz
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/605
  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882
  • Verordnung (EU) 2016/429
  • Verordnung (EU) 2018/848
  • Verordnung (EG) 889/2008
  • Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (national)

Weiterführende Informationen/ Links:


Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag