Boden & Gewässerschutz
Umsetzung der EG-WRRL – Beratungskonzept für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Hessen
„Gute landwirtschaftliche Erträge und ein effektiver Gewässerschutz sind kein Widerspruch“, betonte Hessens Landwirtschafts- und Umweltministerin Priska Hinz zum Start des neuen landesweiten Beratungsangebots zur gewässerschutzorientierten Landwirtschaft.
„Ziel der Beratung ist es, die Belastung des Grundwassers und der Gewässer durch Nitrat weiter zu reduzieren. Eine sorgsame und bedarfsgerechte Düngung erreicht dies auch ohne wirtschaftliche Einbußen. Dazu haben wir das bestehende Beratungsprogramm grundsätzlich überarbeitet und für die kommenden drei Jahre mit knapp 16 Millionen Euro finanziell solide ausgestattet“, so die Ministerin weiter.
Was bedeutet diese Aussage für die Landwirtschaft und den Gartenbau in Hessen? Was ändert sich vor Ort und auf der Fläche? Wie und von wem werden Landwirte und Gärtner in Hessen zukünftig beraten und was ist zu tun?
Zum Hintergrund: Trotz intensiver Bemühungen in den vergangenen Jahren, sind in vielen Teilen Deutschlands, mancherorts auch in Hessen, die Nitratwerte im Grundwasser immer noch zu hoch. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt als Qualitätsnorm für das Grundwasser vor, dass ab einer Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) bzw. bei steigendem Trend ab 37,5 mg/l, über entsprechende Maßnahmen eine Trendumkehr eingeleitet werden muss.
Als Grund für die erhöhten Nitratgehalte im Grundwasser werden häufig diffuse Stickstoffeinträge, sprich von der Fläche ausgewaschene Stickstoff-Überschüsse, identifiziert. Stickstoff (N), der bei der Produktion von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten nicht in Pflanzenmasse umgesetzt wird, unterliegt im Winter der Gefahr der Auswaschung. Insbesondere die Nährstoffversorgung über wertvolle organische Dünger wie Gülle oder Gärreste ist besonders sensibel. Der organische Strickstoffpool, der bei unsachgemäßem Einsatz unkontrolliert mineralisieren kann, kann in die pflanzenbaulichen Düngungsplanungen nur schwer einkalkuliert werden. Die N-Überschüsse drohen auszuwaschen und gefährden somit die Qualität des Grundwassers.
Das Ziel der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratung, im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL in Hessen, ist die Verringerung des Nährstoff-Überschusses auf der Fläche. Die Beratung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) als auch die Beratung der vom Land beauftragten Büros, setzt insbesondere den Schwerpunkt auf das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Reduzierung der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse, die gemeinsam mit den Landwirten erarbeitet werden. Die Beratung wird künftig ihre Düngeempfehlungen unter anderem noch stärker an den angebauten Kulturen und Sorten sowie den geografischen bzw. klimatischen Standortfaktoren ausrichten.
Das hierbei verwendete Modell zur Berechnung des Nährstoffbedarfs (in diesem Fall: SBA: Stickstoff-Bedarfs-Analyse) basiert auf langjährigen Feldversuchen und wird vom LLH gemeinsam mit dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) betreut. Erfahrungen der WRRL Beratung der Büros, die teilweise seit 2011 auf der Fläche beraten, sind ebenfalls in die Aktualisierung der Modellparameter mit eingeflossen. Das auf einem Sollwert zu Vegetationsbeginn basierte Düngesystem enthält einige Berechnungsgrundlagen, in das u.a. der Nmin Wert und verschiedene Anbau- und Standortangaben einfließen. In Verbindung mit Exaktparzellenversuchen wird gewährleistet, dass neueste Erkenntnisse in dieses System eingearbeitet werden. Eine streng am Bedarf ausgerichtete Stickstoffdüngung ist neben den Elementen der novellierten Düngeverordnung, der Grundsätze der Zwischen- oder Winterbegrünung, der empfohlenen Anlage von Blüh- oder Gewässerrandstreifen und den weiteren Inhalten von Wasserschutzgebietskooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten das Kernelement der zukünftigen Beratung.
Im Rahmen der WRRL wurde das Konzept der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratung gemeinsam entwickelt und wird unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), vom LLH, LHL, vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), den Beratungsbüros und den Fachabteilungen der Regierungspräsidien getragen. Der mit allen Beteiligten erarbeitete Beraterleitfaden, der den aktuellen Gegebenheiten Rechnung tragen und fortgeschrieben werden kann, bildet hierbei die fachliche Grundlage für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratung zur Umsetzung der WRRL in Hessen.
Die Beratung der Landwirte und Gärtner in den Gebieten, die aufgrund des aktuellen und/oder potenziellen schlechten Zustands der Grundwasserkörper intensiv beobachtet werden sollen, wird weiterhin von den Beratungsbüros übernommen. Zusätzlich wird in den nächsten Jahren eine Beratung zur Reduzierung von Nährstoffabtrag durch Erosion erfolgen. Die hessenweite Beratung liegt in der Hand des LLH mit den Pflanzenbauberatern/innen und den drei Grundberatern/innen für die Regionen. Unterstützt wird die Beratung auf der Fläche durch den LHL und dem HLNUG, die ihre jeweiligen Fachkompetenzen der Beratung zur Verfügung stellen um hier basierend auf fundierten Daten und Fakten aktiv werden zu können.
„Sauberes Wasser ist dringend nötig für ein funktionierendes Ökosystem und auch Grundlage für eine nachhaltige Landwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass unser Beratungsangebot die Praktiker in der Landwirtschaft davon überzeugen wird, im Sinne eines erfolgreichen Grundwasserschutzes zu arbeiten“, sagte Hinz abschließend.
Nutzen Sie also Ihre Chance.
Bei Fragen zur Düngung wenden Sie sich an den LLH oder an die Büros, die in ihrer Gemarkung für die Beratung im Rahmen der Umsetzung der WRRL zuständig sind. Genießen Sie die Vorteile einer intensiven Düngungsberatung inkl. Bodenprobe, Wirtschaftsdüngeranalyse, Düngerstreuerchecks, Vegetationsbegleitende Maßnahmen (wie Chlorophyllmessung zur besseren Einschätzung des Versorgungszustandes der Pflanze), gemeinsame Feldbegänge zu aktuellen Themen und Nährstoff Bilanz/Vergleichsrechnungen. Alle Beteiligten laden Sie zudem ein sich am Kommunikationsprozess zu beteiligen, um den Gewässerschutz gemeinsam voranzutreiben.