Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Agrarpolitik & Förderung

Direktzahlungen

Die Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe sind eine Fördermaßnahme der so genannten 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Sie leisten einen Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Zudem stellen sie einen finanziellen Ausgleich für die hohen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzauflagen in der EU dar. Direktzahlungen vergüten gemeinnützige Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt honoriert werden. Die EU-Direktzahlungen werden ab 2023 neu gestaltet. Näheres erfahren Sie in den nachfolgenden Beiträgen.

Aktuelle Themen

 

Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5)

Artenreiche Grünlandflächen bieten einer großen Anzahl an Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Sie prägen das Landschaftsbild positiv und unterstützen die Speicherung von Wasser und CO2. Landwirtinnen und Landwirte, die sich für eine extensive Bewirtschaftung ihrer Grünlandflächen entscheiden, leisten somit wertvolle Beiträge zur Förderung der Biodiversität und Gesunderhaltung unserer Umwelt.
>> Weiter
 

Zwischenfrüchte und Leguminosen statt Ackerbrachen für die Erfüllung der GLÖZ 8?

Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für „nicht-produktive Flächen“ für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt.
>> Weiter
 

GAP-Prämienrechner 2024: Mit aktuellen Inhalten wieder verfügbar

Anpassungen für das Jahr 2024 vorgenommen
>> Weiter
 

Öko-Regelung 4: Grünlandextensivierung – auch mit Düngung?

Mit der neuen GAP 2023 bieten sich für viehhaltende Betriebe im Dauergrünland neue Möglichkeiten. Durch die Beantragung der Öko-Regelung 4 können Betriebe ihre Grünlandflächen reduziert düngen und dafür eine Ausgleichszahlung erhalten.
>> Weiter
 

Anforderungen an die GAP-Flächenförderung 2024

Nachdem die EU-Kommission den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (GAP 2023) Ende des Jahres 2022 genehmigt hatte, wurden anschließend die korrespondierenden Änderungen der GAP-Direktzahlungsverordnung und der GAP-Konditionalitätenverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet und das Land Hessen verabschiedete ergänzend die hessische Ausführungsverordnung.
>> Weiter

Drucke diese Seite Drucke diese Seite