Konditionalität/GQS HOF CHECK
Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese Auflagen werden Konditionalitäten genannt und sind im EU-Recht verankert.
Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche Betriebe Vorgaben aus dem Fachrecht in Anspruch genommener Förderprogramme und aus privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungsprogrammen einhalten. Neben der Erfüllung dieser Anforderungen ist vor allem auch deren Dokumentation zunehmend wichtig.
Wir sind Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur gesamtbetrieblichen Qualitätssicherung. Außerdem finden Sie hier aktuelle Informationen zu den einzuhaltenden Vorgaben der Konditionalitäten und zur hessischen Dokumentationshilfe GQS HOF CHECK, die jährlich in aktualisierter Version angeboten wird.